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Fahrverbote: Geduldsprobe für Oldtimerfreunde

Berlins Oldtimerbesitzer dürften wenig begeistert sein. Denn die begehrten Ausnahmegenehmigungen für die künftige innerstädtische Umweltzone mit ihren strengeren Abgasvorschriften wird es wohl so schnell nicht geben.

Berlin - Ab dem 1. Januar 2008 gilt für den gesamten Berliner Innenstadtring, immerhin eine 88 Quadratkilometer große Fläche: alle Fahrzeuge, die nicht einmal einfachste Abgasvorschriften erfüllen - also meist Oldtimer ohne Katalysator - dürfen dort dann nicht mehr fahren. Nur Zweiräder bleiben davon ausgenommen.

Grund für die Verzögerung sei, so der Leiter des zuständigen Umweltreferates, Manfred Breitenkamp, eine neue Zuordnung seiner Behörde nach der Abgeordnetenhauswahl vom September. Sie wandert aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. "Nun muss der gewechselten Spitze erst einmal das Problem neu dargelegt werden", sagt Breitenkamp und dämpft die Hoffnungen der Oldtimerfahrer noch weiter. Großzügige Ausnahmeregelungen werde es wohl doch nicht geben: "Ich glaube nicht, dass es angebracht und angemessen ist, Ausnahmefälle zuzulassen". Nur direkt in der Zone wohnende Besitzer von Oldtimern dürften auf eine Fahrerlaubnis in der Umweltzone hoffen.

Berlins Szene spaltet sich

Dagegen regt sich vermehrt Widerstand. So startete der hiesige Citroën-Veteranenclub (CVC) eine breit angelegte Unterschriftenkampagne. Clubs anderer Marken sind mit von der Partie. "Parallel streben wir ein Bürgerbegehren gegen das drohende Fahrverbot an", sagt CVC-Sprecher Ralph Boßhammer. Schon im Frühjahr 2007 werde es eine Wiederholung der Oldtimer-Protestfahrt vom 19. November 2006 geben.

In Berlin beginnt sich die Oldtimerszene über das Thema zu spalten. Weil nahezu klar ist, dass das "Meilenwerk", ein zur Nobelgarage für Edel-Oldtimer umgebauter Straßenbahnhof im Moabit, Sondergenehmigungen erhält, fühlen sich Halter und Führer "gewöhnlicher" Oldtimer hintergangen. "Die Herren mit alten Nobelschlitten wollen Extrawürste", sagt CVC-Sprecher Boßhammer, selbst Besitzer eines schlichten Citroen CV2, einer "Ente".

EU-Regelung gilt ab 2010

Deutschland muss die von der Europäische Union bereits 2005 festgelegten scharfen Grenzwerte zur Luftreinhaltung umsetzen, weil die EU-Grenzwerte für Feinstaub regelmäßig überschritten werden. Diese neuen Vorgaben aus Brüssel müssten zwar eigentlich erst ab 2010 eingehalten werden, aber das Land Berlin will den Luftreinhalteplan früher umsetzen, um keine Gerichtsverfahren zur schnelleren Umsetzung der EU-Richtlinien zu riskieren.

Der Bund, der per "Kennzeichenverordnung" im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) über generelle Ausnahmegenehmigungen selbst entscheiden könnte, wartet: Seit knapp zwei Monaten gibt es eine spezielle Bund-Länder-Kommission. "Soeben wurde von ihr eine Studie zum Thema in Auftrag gegeben", sagt Thomas Fliege, Sprecher des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse sollen bis Ende März 2007 vorliegen. (Von Torsten Hilscher, ddp)

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