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FAKTEN ZU VOLKSBEGEHREN: Frische Luft für Berlin und vieles andere

DIREKTE DEMOKRATIEMit einer Reform der Berliner Verfassung wurden 1995 Elemente einer Volksgesetzgebung eingeführt. Seitdem dürfen die wahlberechtigten Bürger in einem dreistufigen Verfahren (Unterschriftensammlung, Volksbegehren, Volksentscheid) Gesetze erlassen oder ändern.

DIREKTE DEMOKRATIE

Mit einer Reform der Berliner Verfassung wurden 1995 Elemente einer Volksgesetzgebung eingeführt. Seitdem dürfen die wahlberechtigten Bürger in einem dreistufigen Verfahren (Unterschriftensammlung, Volksbegehren, Volksentscheid) Gesetze erlassen oder ändern. Oder einfach nur eine politische Meinung bekunden. Ein erfolgreicher Volksentscheid ist gleichzusetzen mit einem Beschluss des Parlaments. Seit 2005 gibt es für bezirkliche (kommunale) Belange Bürgerbegehren und -entscheide.

BILANZ

Von 23 Volksbegehren in Berlin scheiterten 13, weil sie das Unterschriftenquorum in der ersten oder zweiten Stufe des Verfahrens nicht erreichten. Vier weitere Begehren wurden vom Senat aus rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Eine Unterschriftensammlung wurde vorzeitig abgebrochen. Zwei Volksbegehren wurden inhaltlich vom Abgeordnetenhaus übernommen. Vier Volksbegehren gelangten zum Volksentscheid. Nur einer davon, organisiert vom „Berliner Wassertisch“, war bisher erfolgreich.

EIN KESSEL BUNTES

An viele Anträge für Volksbegehren kann sich kaum noch jemand erinnern. Beispielsweise an die Forderung nach „Freier Zulassung zum Masterstudium“ oder „Frischer Luft für Berlin“. Ähnliches gilt für die Initiativen zugunsten der historischen Stadtmitte und für eine „Berliner Sparkasse: regional, sozial, transparent und demokratisch“. Vergessen ist auch das Begehren für längere Öffnungszeiten für Schankvorgärten, obwohl die populäre Forderung 1999 vom schwarz-roten Senat übernommen wurde. za

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