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Fall Uwe K.: Körting hält pausenlose Überwachung für unmöglich

Der rückfällig gewordene Sexualstraftäter Uwe K. wurde zweimal wochenlang observiert - ohne Erfolg. Eine dauerhafte Überwachung gab die Gesetzeslage nicht her, stellten Innensenator Körting und Polizeipräsident Glietsch nun klar.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch haben Kritik an den Behörden nach einem Rückfall des Sexualstraftäters Uwe K. zurückgewiesen. Eine pausenlose Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern sei nur bei konkreten Anhaltspunkten möglich, sagten Körting und Glietsch am Montag im parlamentarischen Innenausschuss.

Uwe K. war im Januar 2007 nach einer elfjährigen Haftstrafe freigekommen und soll trotz strenger Auflagen seitdem mindestens ein Mädchen sexuell missbraucht haben. Er sitzt seit Anfang Dezember 2009 wieder in Untersuchungshaft.

Der Mann sei seit seiner Entlassung zweimal ununterbrochen von Polizisten observiert worden, sagte Glietsch. Erstmals habe es eine längerfristige Überwachung nach Warnungen aus dem Wohnumfeld für den Zeitraum vom 1. bis zum 13. März 2008 gegeben. Von September bis Oktober 2008 habe ihn die Polizei nochmals überwacht - in diesem Fall 23 Tage lang. Ergebnisse hätten die Dauerkontrollen nicht gebracht. In einem Ermittlungsverfahren vom Februar 2008 war nicht der Nachweis gelungen, dass sich der Mann einem Mädchen unsittlich genähert hatte.

2008 wurden Familien vor Uwe K. gewarnt

Körting zufolge ist eine 24-Stunden-Observation dieser Tätergruppe nur möglich, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat begangen werden soll“. Dies sei die Gesetzeslage. Glietsch sagte: „Die Annahme, man könnte jahrelange Observationen durchführen, ist falsch.“ Das gebe das Polizeigesetz nicht her. Im Falle von K. sei „in erheblichem Umfang“ Personal eingesetzt gewesen. Dazu hätten örtliche Kräfte und Spezialkräfte gezählt.

Die neuerlichen Missbrauchsfälle sollen sich in der Spandauer Wohnsiedlung Falkenhagener Feld abgespielt haben, wo auch K. wohnte. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft im Fall K. Unterlagen des Spandauer Jugendamtes wegen des Verdachts einer Verletzung der Fürsorgepflicht beschlagnahmt hat.

Bereits Ende 2007 und Anfang 2008 soll K. nach Darstellungen von Körting und Glietsch wieder intensiven Kontakt zu Kindern aus der Nachbarschaft gehabt haben. Nicht nur er, auch die Nachbarschaft sei seit damals mehrfach angesprochen beziehungsweise gewarnt worden. Ende Sommer 2008 habe K. sich sogar bei der Polizei beschwert, dass er in der Nachbarschaft als Sexualtäter „diffamiert“ werde. Am 22. Oktober 2008 sollen drei Familien gezielt von der Polizei vor K. gewarnt worden sein.

Polizeigewerkschaft fordert Gesetzesänderung

Körting berichtete von mehrmals geänderten „Führungsauflagen“ für K. durch das zuständige Landgericht Potsdam zwischen Januar 2007 und Februar 2009, wozu zuletzt auch das Kontaktverbot mit jeglichen weiblichen Minderjährigen gehört habe.

Der Berliner Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf, forderte eine Änderung des Berliner Polizeigesetzes. Bei nachweislicher Gefährlichkeit müssten der Polizei „dauerhafte Beobachtungsmaßnahmen“ ermöglicht werden. „Dazu gehört bei diesem Täterkreis dann allerdings auch die Überwachung der Wohnung des Gefährders mit richterlichem Beschluss“, sagte Pfalzgraf. Am Donnerstag will sich auch der Rechtsausschuss mit dem Fall befassen.

Torsten Hilscher[ddp]

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