FEINSTAUBURTEIL: Fahrverbote möglich
DIE ENTSCHEIDUNG Laut dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss saubere Atemluft für Anwohner von Hauptstraßen notfalls mit Fahrverboten erreicht werden. Der Kläger wohnt in München, wo keine Umweltzone geplant ist.
DIE ENTSCHEIDUNG
Laut dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss saubere Atemluft für Anwohner von Hauptstraßen notfalls mit Fahrverboten erreicht werden. Der Kläger wohnt in München, wo keine Umweltzone geplant ist.
DIE BEDEUTUNG FÜR BERLIN
Trotz vieler Überschreitungen haben die Berliner bisher keinen Anspruch auf Einzelmaßnahmen wie ein Lkw-Fahrverbot vor ihrer Haustür – weil die Umweltzone ab 2008 das Problem lindern soll. Werden die Grenzwerte aber auch danach überschritten, wären strengere Zufahrtsregeln ebenso denkbar wie Beschränkungen auch außerhalb der Zone. obs
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