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Berlin: Fischers Fritzchen fischt fortan früher frische friedliche Fische, ältere Angler aber auch andere Arten

Eine gute Nachricht für die Angler in Berlin: Der Senat will das Fischereischein-Gesetz ändern, was nicht nur den altgedienten, sondern auch den ganz jungen Anglerfreunden zugute kommt. Wie in Brandenburg sollen künftig auch in Berlin schon Acht- und nicht erst Zwölfjährige den Jugendfischereischein erwerben können.

Eine gute Nachricht für die Angler in Berlin: Der Senat will das Fischereischein-Gesetz ändern, was nicht nur den altgedienten, sondern auch den ganz jungen Anglerfreunden zugute kommt. Wie in Brandenburg sollen künftig auch in Berlin schon Acht- und nicht erst Zwölfjährige den Jugendfischereischein erwerben können. Sie dürfen damit - ohne Begleitung eines erwachsenen Fischereischein-Inhabers - den Köder auswerfen, allerdings nur Fried- und keine Raubfische angeln. Nach geltendem Recht ist das nicht möglich und erschwert den Anglervereinen die Nachwuchsarbeit. Doch wie die Raubfische informiert werden, dass sie nicht anbeißen dürfen, ist dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen.

Außerdem erlaubt die Gesetzesänderung, die noch der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus bedarf, dass die rund 19 000 Berliner "Altangler", die vor dem 30. April 1995 einen Fischereischein besaßen oder Mitglied eines eingetragenen Anglerverbands waren, ohne neue Anglerprüfung weiter fischen dürfen. Seit gut vier Jahren ist in Berlin eine solche Prüfung rechtlich vorgeschrieben.

Mit der Gesetzesnovelle wird auch ein Fischereischein A mit zwölfmonatiger Gültigkeit und ein Touristenfischereischein mit einmonatiger Geltungsdauer eingeführt. Dies kommt Anglern zugute, die nur gelegentlich Rute und Kescher aus dem Keller holen; außerdem Berlin-Urlaubern, die auf Fischzug gehen wollen.

za

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