Flughafen BER : Schon wieder Krach um den Lärm

04.09.2012 00:00 Uhrvon
Schönefelder Stille. Noch sind es die Bauarbeiter, die Lärm machen am Flughafen BER. Bald machen die Flieger Krach – die ersten am Donnerstag: die Jets der Ila. Foto: dpa Foto: dpa
Schönefelder Stille. Noch sind es die Bauarbeiter, die Lärm machen am Flughafen BER. Bald machen die Flieger Krach – die ersten am Donnerstag: die Jets der Ila. Foto: dpa - Foto: dpa

Anwohner haben erneut Klage für einen besseren Lärmschutz am BER eingereicht. Insgesamt müssen sich die Richter noch mit einem Dutzend Verfahren beschäftigen. Die Eröffnung könnte sich dadurch weiter verschieben.

Klagen, Klagen, Klagen. Rund um den Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) ist jetzt ein weiteres Verfahren hinzugekommen: Fünf Anwohner aus Berlin, Blankenfelde und Diedersdorf wollen vor Gericht einen besseren Lärmschutz durchsetzen. Insgesamt müssen die Richter damit nach Angaben einer Sprecherin noch ein Dutzend Verfahren abarbeiten. Und Anwälte haben bereits weitere Klagen angekündigt. Nach Ansicht des Würzburger Anwalts Wolfgang Baumann, der mehrere Kläger in verschieden Verfahren vertritt, kann der Flughafen damit frühestens 2015 eröffnet werden.

Mit der jüngsten Klage wollen die fünf Anwohner, die Baumann engagiert haben, erreichen, dass der zulässige Maximalpegel von 55 Dezibel in den geschützten Räumen nie überschritten wird. So hat es das OVG in Juni entschieden und sich dabei auf den Planfeststellungsbeschluss berufen, mit dem der Ausbau des Flughafens 2004 genehmigt worden war. Das Brandenburger Infrastrukturministerium wies die Flughafengesellschaft danach an, das Urteil so umzusetzen, interpretierte die Vorgaben nach einer Intervention der Flughafengesellschaft dann aber anders. Demnach muss der Flughafen gewährleisten, dass der zulässige Maximalpegel in den geschützten Räumen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres durchschnittlich „weniger als einmal“ pro Tag überschritten wird.

Dadurch könnten die Ausgaben für den Lärmschutz nach bisherigen Berechnungen um rund 300 Millionen Euro sinken. Nach den Kriterien des OVG-Beschlusses wären die Kosten dagegen etwa doppelt so hoch. Die Flughafengesellschaft wollte sechs Überschreitungen zulassen, um beim Schallschutz mit Ausgaben in Höhe von 140 Millionen Euro auskommen zu können.

Bildergalerie: Die Hängepartie am Flughafen geht weiter

Grundlagen für die Vorgaben des Ministeriums sind komplizierte Berechnungen, wonach „die Summenhäufigkeit des für die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes ausgewählten Maximalpegel mindestens unter einem Wert von 0,5 liegen muss.“ Also bei höchstens 0,49. Dann ergebe eine mathematische Rundung nach unten eine Häufigkeit von null – und damit werde rechnerisch der Maximalpegel nie überschritten. Den Schallschutz so zu dimensionieren, dass der Maximalpegel in der Praxis nie überschritten werde, sei aus „mathematisch-technischer Sicht objektiv nicht zu erfüllen“, heißt es im Ministerium.

Maßstab müsse aber das lauteste Flugzeug sein, sagte Christine Dorn, die Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs, am Montag, als sie und Baumann die neue Klage begründeten. Ihr Ziel ist es, den OVG-Beschluss mit keiner Überschreitung voll durchzusetzen.

Baumann kündigte zudem an, die Richter auch wegen der bisher eingebauten Lüfter in den lärmgeschützten Häusern anrufen zu wollen. Die Geräte im Wert von knapp 900 Euro erfüllten nicht die gesetzlichen Vorgaben. Die auch in den Schlafzimmern angebrachten Apparate seien zu laut und förderten eine Schimmelbildung. Erforderlich seien zentrale Anlagen außerhalb der Schlafräume mit Wärme-Kälte-Tauschern. Solche Anlagen könnten aber bis zu 10 000 Euro kosten, sagte Baumann.

Bei Häusern, in denen die Kosten des Schallschutzes den Verkehrswert um mehr als 30 Prozent übersteigen, gibt es für die Eigentümer eine finanzielle Entschädigung in Höhe dieser 30 Prozent. Angaben des Flughafens, dies träfe bei der Null–Variante auf mehr als 80 Prozent der Häuser zu, wies Dorn zurück. Eigene Berechnungen hätten ergeben, dass der geforderte Lärmschutz meist unter dem 30-Prozent-Grenzwert zu haben sei.

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