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Flughafen Schönefeld: Demonstrationen vor Asylgewahrsam sind unzulässig

Das Landgericht Cottbus hat entschieden: Demos auf dem Flughafengelände in Schönefeld sind nicht zulässig. Am Freitag findet deshalb eine Mahnwache vor dem BER-Gelände statt.

Von Fatina Keilani

Demonstrationen vor dem Asylgewahrsam auf dem Gelände des Flughafens Schönefeld sind nicht zulässig. Das hat das Landgericht Cottbus am Mittwoch entschieden. Die Einrichtung stehe nicht auf öffentlichem Gelände, daher gelte das Demonstrationsrecht dort nicht, erklärte das Gericht zur Begründung. Die geplante Mahnwache gegen das Flughafenasyl findet deshalb am Freitag ab 15 Uhr erneut vor dem BER-Gelände in Berlin-Schönefeld statt.

Schon fertig: der Flüchtlingsgewahrsam am Flughafen Schönefeld.

© Sandra Dassler

Sie richtet sich gegen die Asyl-Schnellverfahren und die Inhaftierung von schutzsuchenden Flüchtlingen im Asylgewahrsam des Flughafens Schönefeld, wie die beiden großen Kirchen am Mittwoch ankündigten. Veranstalter sind die Gruppe „Ordensleute gegen Ausgrenzung“ und der „Ökumenische Vorbereitungsausschuss für die Interkulturelle Woche“. Mitgestaltet wird sie vom Chor „Tommy M. and the Afro Baraka Voices“, der aus in Brandenburg lebenden Flüchtlingen besteht. Nach Verkündung des Urteils kündigte der Berliner Jesuitenpater Christian Herwartz an, er wolle weiter klagen, um zu erreichen, dass Demonstrationen auch vor dem Asylgewahrsam erlaubt werden. Das Landgericht Cottbus hat die Revision zugelassen. Herwartz hatte im Namen der Veranstalter gegen die Flughafengesellschaft geklagt. (Mit KNA)

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