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Berlin: Flugverbot über Berliner City gilt ab dem 1. August

Über der Berliner Innenstadt gilt ab 1. August ein Flugverbot für alle Kleinflugzeuge und Hobbyflieger.

Über der Berliner Innenstadt gilt ab 1. August ein Flugverbot für alle Kleinflugzeuge und Hobbyflieger. Dies teilten gestern Abend die Bundesminister Peter Struck (Verteidigung), Otto Schily (Innen) und Manfred Stolpe (Verkehr) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit. Zudem müssen künftig sämtliche Flugzeuge mit so genannten Transpondern ausgerüstet sein. Damit können auch Ultraleichtflieger, die bisher von dieser Regel ausgenommen waren, vom Radar der Flugsicherung erfasst werden. Die Minister reagierten damit auf den Absturz eines derartigen Minifliegers vor einer Woche vor dem Reichstag. Die Berliner Flugverbotszone sei kleiner als in London oder Paris, sagte Innenminister Schily. Die Zone umfasse den inneren SBahn-Ring und sei so aus der Luft gut zu erkennen. Schily kündigte zudem weitere Flugverbote über sämtlichen Fußballstadien zur Weltmeisterschaft 2006 an.

Allerdings sollen Anflüge auf Tegel und Tempelhof weiterhin möglich sein, die derzeit in Tempelhof stationierten Flugzeuge seien nicht betroffen. Welche und wie viele Flugzeuge das sind, sagte Stolpe nicht. Bei Verstößen drohe den Piloten der Entzug der Lizenz.

„Eine 100-prozentige Sicherheit gegen Terroristen und Wahnsinnige“ sei jedoch nicht möglich. Flugzeuge, die unerlaubt in die Verbotszone einfliegen, können weder von Abfangjägern der Bundeswehr abgeschossen noch von Polizeihubschraubern abgedrängt werden, da diese zu weit entfernt stationiert seien. Ha

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