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Berlin: Frauenrechte für die Schweiz

Im Jahr 1971 führte die Schweiz auf Bundesebene das Frauenstimmrecht ein, auf kantonaler Ebene wurde es in Appenzell- Innerrhoden sogar erst 1990 durch ein Bundesgerichtsurteil erzwungen. Die Frauenrechtlerin Iris von Roten (1917– 1990) hatte ihr ganzes Leben dafür gekämpft, wegen ihres sehr emanzipierten, freien Lebensstils war die Juristin aber in der Schweiz geradezu verfemt.

Im Jahr 1971 führte die Schweiz auf Bundesebene das Frauenstimmrecht ein, auf kantonaler Ebene wurde es in Appenzell- Innerrhoden sogar erst 1990 durch ein Bundesgerichtsurteil erzwungen. Die Frauenrechtlerin Iris von Roten (1917– 1990) hatte ihr ganzes Leben dafür gekämpft, wegen ihres sehr emanzipierten, freien Lebensstils war die Juristin aber in der Schweiz geradezu verfemt. Unter dem Titel „Verliebte Feinde“ wurde ihre und ihres Mannes Lebensgeschichte jetzt verfilmt, der Film ist ab 2. Mai auch in Berlin zu sehen. Botschafter Tim Guldimann lud vorab zu einer Diskussion unter dem Titel „Vom Frauenstimmrecht zur Quote“ in seine Residenz ein. Unter Leitung der Journalistin Christiane Hoffmann zogen Regisseur Werner Schweizer, die Politikwissenschaftlerin Birgit Meyer und die Projektmanagerin Philine Erfurt Vergleiche zwischen der gesellschaftlichen Situation in der Schweiz vor 60 Jahren und der heutigen Genderdebatte auch in Deutschland. Durch eingespielte Szenen aus dem Film angeregt, erinnerten sich Zeitzeugen aus dem Publikum an Iris und Peter von Roten, der aus einer streng katholisch-konservativen Familie stammte, aber zu seiner Frau hielt. Ihr Buch „Frauen im Laufgitter“ hatte 1958 nur eine Auflage von 3000 Exemplaren. Ein Nachdruck 1991 wurde hingegen zu einem großen Erfolg. apz

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