zum Hauptinhalt

Berlin: Freie Erzieherstellen können doch besetzt werden Rundschreiben des Finanzsenators

Einstellungen auch bei Wachpolizei

Freie Erzieherstellen können trotz Haushaltssperre besetzt werden. FinanzStaatssekretär Hubert Schulte kündigte gestern im Hauptausschuss an, dass spätestens heute ein entsprechendes Rundschreiben an die bezirklichen Jugendämter verschickt wird. Er sprach von „388 Stellen, die besetzt werden können, soweit nicht Kräfte aus dem Personalüberhang zur Verfügung stehen.“ Die Bezirke können demnach ab sofort auf Betreuungsengpässe in den öffentlichen Kindertagesstätten reagieren. Wie berichtet, hatten etliche Kitas angekündigt, ihre Öffnungszeiten einzuschränken, um den Personalmangel auszugleichen.

Es schwelt allerdings noch ein Streit darüber, wie viele Stellen tatsächlich benötigt werden. Die Jugendstadträte und die Senatsjugendverwaltung gehen davon aus, dass weit über 500 Erzieherinnen eingestellt werden müssen, um die Arbeitszeitverkürzung aufzufangen. Das Rundschreiben der Finanzverwaltung kam erst nach massivem Druck der Regierungsfraktionen von SPD und PDS zustande. Hilfreich war auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) zu der Frage, welche Ausgaben der Senat in haushaltsloser Zeit überhaupt tätigen darf. Nach dem jüngsten Urteil des Landesverfassungsgerichts ist der Etat 2003 für den Rest des Jahres nichtig und der Haushalt für 2004 wird wohl erst im Februar beschlossen.

Nach Aussagen des Staatssekretärs Schulte können jetzt auch im Bereich der Wachpolizei Neueinstellungen vorgenommen werden. Weitere „wichtige Einzelentscheidungen“, die der Senat im Rahmen des geltenden Nothaushaltsrechts treffen müsse, stünden aber nicht an. SPD und PDS wiesen deshalb im Hauptausschuss die Forderung von CDU und Grünen zurück, die Zeit ohne regulären Haushalt mit einem „Vorschaltgesetz“ zu überbrücken. Die Opposition stützt sich dabei auf das Gutachten des WPD, in dem vorgeschlagen wird, ein „Teilhaushaltsgesetz“ zu beschließen, in dem alle wichtigen Maßnahmen für die etatlose Zeit zusammengefasst werden.

Andererseits stellten die Gutachter fest, dass der Senat „in jedem Einzelfall anhand der konkreten Umstände“ prüfen müsse, ob eine bestimmte öffentliche Ausgabe „in den engen Grenzen des Nothaushaltsrechts gemäß Verfassung Artikel 89“ zulässig ist. Für die Neueinstellungen ist dies nun geschehen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Finanzierung von Maßnahmen, an denen der Bund oder die EU beteiligt sind, gibt es nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht. za/sve

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false