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Berlin: Frische Brötchen rund um die Uhr

Senat entrümpelt die Verwaltung: Wo das Leben einfacher wird

Von Sabine Beikler

Verordnungen, Ausführungen, Anordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Gesetze: Wer blickt bei den hunderten Richtlinien überhaupt noch durch? Bereits im September vergangenen Jahres hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) 68 Vorschläge zur Entbürokratisierung vorgestellt. Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) steuerte 34 Vereinfachungen hinzu. Darüber brüteten im Mai die Berliner Staatssekretäre – und heraus kam ein 102-Punkte-Paket, das nun unter Federführung der Senatskanzlei abgearbeitet wird. Gestern hob der Senat die „Gebrauchtwarenverordnung“ auf: Trödler müssen künftig keine Geschäftsbücher mehr führen. In diesem Jahr sind gut zwei Dutzend Verordnungen oder Vorschriften aufgehoben worden. Darunter sind folgende Beispiele:

Lockerung der Öffnungszeiten für Bäckereien, die einen Imbiss betreiben und eine Gaststättenkonzession haben: Sie dürfen 23 Stunden geöffnet sein – mit einer Schließzeit von fünf bis sechs Uhr morgens.

Bäcker, Konditoren, Imbissbudenbesitzer dürfen in bestimmten Fällen Stühle und Tische aufstellen, auch wenn es keine Gäste- Toiletten gibt.

Aufhebung des Sammlungsgesetzes: Das Sammeln von Geld- und Sachspenden muss nicht mehr genehmigt werden: Seit Juli ist die so genannte Erlaubnispflicht entfallen.

Austritte oder Eintritte in Religionsgemeinschaften sind jetzt auch beim Notar möglich – statt nur im Amtsgericht.

Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum: Da inzwischen mehr als 100000 Berliner Wohnungen leer stehen, darf man darin jetzt auch sein Gewerbe betreiben.

Änderung Kinderspielplatzgesetz: Der Landes-Spielplatzplan fällt weg; die Bezirke sind dafür selbst verantwortlich.

Aufhebung der Marktordnung: Die Anordnung der Stände regeln die Marktbetreiber jetzt selbst – ohne Verordnung.

Verordnung „über Entseuchung und Entwesung der zur Krankenbeförderung benutzten Transportmittel“ von 1953: abgeschafft mit der Begründung, dass die Säuberung von Krankenwagen eine „hygienische Selbstverständlichkeit“ ist.

Der Senat will im Frühjahr den Baumschutz lockern. Unter anderem ist geplant, die Genehmigungspflicht für das Absägen von Ästen im eigenen Garten abzuschaffen. Und in einem Abstand von fünf Metern um ein Gebäude soll der Baumschutz gar nicht mehr gelten. Auch das Baurecht wird in vielen Punkten vereinfacht: Die Prüfung feuerpolizeilicher Auflagen zum Beispiel übernimmt nicht mehr die Feuerwehr. Stattdessen muss der Bauherr künftig ein Gutachten darüber als Teil der Baugenehmigung einreichen.

Auf eine Änderung der Sondernutzung im nächsten Jahr warten vor allem viele Gastwirte: Schankvorgärten, also Stühle auf der Straße, müssen künftig nur noch angezeigt werden – eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.

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