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Berlin: Frühere Müllabfuhr noch ungewiss Neues Lärmgesetz macht die Stadt lauter

Ob die Stadtreinigung (BSR) den Müll vom Frühjahr an schon ab sechs Uhr morgens abholt, ist noch nicht entschieden. Zwar würde das geplante Landesimmissionsschutzgesetz den Frühdienst bei Müllabfuhr und Straßenreinigung entzerren, sagte ein BSRSprecher gestern.

Ob die Stadtreinigung (BSR) den Müll vom Frühjahr an schon ab sechs Uhr morgens abholt, ist noch nicht entschieden. Zwar würde das geplante Landesimmissionsschutzgesetz den Frühdienst bei Müllabfuhr und Straßenreinigung entzerren, sagte ein BSRSprecher gestern. Ob aber die neuen rechtlichen Möglichkeiten auch genutzt werden, vermochte er noch nicht zu sagen.

Für manche Arbeiten erhielt die BSR aber auch schon bisher eine Ausnahmegenehmigungen: für die Beseitigung von Streugranulat oder Laub auf Hauptverkehrsstraßen zum Beispiel – allerdings nicht in Wohngebieten. Diese saisonalen Arbeiten sind ab fünf Uhr morgens und bis 22 Uhr am Abend möglich. Ausnahmegenehmigungen werden für ein Jahr, teilweise auch unbefristet vergeben.

Wie berichtet, will der Senat die täglichen Ruhezeiten mit niedrigeren Lärmgrenzwerten auf den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr reduzieren. Als Grund wird die Anpassung des Berliner Rechts an die EU- und Bundesregelungen genannt. Als durchgehende Ruhezeit gelten dann nur noch Sonn- und Feiertage. Die meisten Regelungen aus der Berliner Lärmverordnung werden auch im neuen Landesimmissionsschutzgesetz zu finden sein, sagt Wolfgang Bergfelder von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Ändern wird sich wenig.“ Ob die Ausnahmegenehmigung für die BSR mit Verabschiedung des neuen Gesetzes gekündigt wird, sei noch nicht entschieden.

Nicht nur die BSR erhält Ausnahmegenehmigungen, von denen jährlich 500 ausgestellt werden. Auch Bauunternehmen können sie beantragen, wenn Nachtarbeiten notwendig sind. Handelsketten wird die Belieferung ihrer Supermärkte erleichtert. Solche Ausnahmegenehmigungen müssten künftig nicht mehr ausgestellt zu werden. Für viele lärmende Geräte wird genau geregelt, zu welchen Zeiten sie benutzt werden können: Rasenmäher dürfen in Berlin sonn- und feiertags sowie werktags zwischen 20 und 7 Uhr nicht benutzt werden. Für Kantentrimmer und Laubbläser gelten noch strengere Ruhezeiten. chr

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