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Berlin: "Für Amtshandlungen käuflich"

Die Frage, wer mit wem fliegen darf, wird am ehesten durch die Ausführungsvorschriften zum Beamtengesetz beantwortet. Für alle Beamten und andere öffentlich-rechtlich Bediensteten gilt das Verbot, Geschenke und Belohnungen anzunehmen.

Die Frage, wer mit wem fliegen darf, wird am ehesten durch die Ausführungsvorschriften zum Beamtengesetz beantwortet. Für alle Beamten und andere öffentlich-rechtlich Bediensteten gilt das Verbot, Geschenke und Belohnungen anzunehmen. Und dieses Verbot ist in Berlin sehr streng und detailliert. Ohne Zustimmung "der obersten Dienstbehörde" sind unter anderem untersagt, "Einladungen zu oder Mitnahme auf Informations-, Repräsentations und Urlaubsreisen oder deren Bezahlung". Die Annahme von Vorteilen erwecke nämlich den Verdacht, "für Amtshandlungen allgemein käuflich zu sein und sich bei Dienstgeschäften nicht ausschließlich an sachlichen Erwägungen zu orientieren". Allerdings ist nach den Berliner Ausführungsvorschriften eine Zustimmung zur Teilnahme an Informations- oder Repräsentationsreisen von Firmen, die die Reisekosten und sonstige Kosten übernehmen, grundsätzlich möglich. Die "fachlichen Gesichtspunkte" müssen aber "weit überwiegen", und es muss ein "dringendes dienstliches Interesse" bestehen - ein weites Feld für Interpretationen.

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