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Berlin: Für die Anklage ist alles bewiesen

Im Bankenprozess hat die Staatsanwältin mit den Plädoyers begonnen

Das Fazit ihres 170 Seiten umfassenden Plädoyers stellte Vera Junker gleich vornweg. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Tatvorwürfe in vollem Umfang bestätigt haben“, sagte die Oberstaatsanwältin. Überraschend kam das für Klaus Landowsky und die 12 weiteren Angeklagten nicht, einen Kommentar konnte sich Landowskys Anwalt Wolfgang Müllenbrock trotzdem nicht verkneifen: „Die Dame hat die eineinhalbjährige Beweisaufnahme wohl verschlafen.“

Der Schlüsselprozess um die Berliner Bankenaffäre ist gestern in seine Schlussphase getreten. Die Anklage wirft dem ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden und Berlin-Hyp-Vorstand Landowsky sowie zwölf weiteren Ex-Managern der BerlinHyp schwere Untreue vor. Sie sollen für die Vergabe von unzureichend gesicherten Krediten an das Immobilienunternehmen Aubis verantwortlich sein. Die einstigen Spitzenmanager der Bank – eine Tochter der damaligen Bankgesellschaft – hätten Mitte der 90er Jahre bei der Bewilligung von insgesamt 240 Millionen für Kauf und Modernisierung von Plattenbauwohnungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

„Die Angeklagten haben ihre Pflicht zur Betreuung des Vermögens der BerlinHyp verletzt“, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie seien beim Aubis-Engagement ihrer Pflicht zur Risikoprüfung nicht ausreichend nachgekommen. Junker ging sachlich Punkt für Punkt die Vorwürfe durch und listete Zahlenreihen auf. „Eine einfache Überprüfung des Zahlenwerks hätte die Mängel aufgezeigt“, sagte sie mit Blick auf ein Aubis-Objekt in Leipzig. Bei der Kreditvergabe habe man bewusst ignoriert, dass die Aubis-Manager Christian Neuling und Klaus Wienhold kaum Erfahrung mit Geschäften dieser Größenordnung hatten, dass die Bonität der Kreditnehmer nicht sorgfältig geprüft worden sei.

Landowsky und die Mitangeklagten, darunter die früheren Chefs der Bankgesellschaft, Wolfgang Steinriede und Wolfgang Rupf, haben die Vorwürfe bestritten. Beim Plädoyer von Vera Junker hörten sie ruhig und konzentriert zu. Die Fronten aber sind verhärtet. Junker habe „Thesen aufgestellt, die sich nicht beweisen lassen“, sagte Anwalt Müllenbrock. Das grenze fast an Willkür. „Wir werden auf jeden Fall Freispruch beantragen.“ Zuvor aber wird die Oberstaatsanwältin ihr Plädoyer am heutigen Mittwoch fortsetzen. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende Januar gerechnet.

Kerstin Gehrke

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