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Der Streit um die Flugrouten für den Großflughafen tobt weiter vor den Gerichten.

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Fugrouten am BER: Vogelschützer scheitern mit Flugrouten-Klage

Die nächste Klage gegen die Flugrouten am Flughafen BER ist abgelehnt worden. Wenn der Airport tatsächlich mal eröffnet wird, darf der Rangsdorfer See überflogen werden. Auch wenn hier bis zu 70.000 Vögel leben sollen.

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Menschen müssen – gerichtlich bestätigt – Fluglärm ertragen. Nun waren die Vögel dran. Und auch ihnen geht es nicht besser: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am gestrigen Donnerstag eine Klage des Brandenburger Landesverbandes vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) gegen die vorgesehene Flugroute des BER am Vogelschutzgebiet Rangsdorfer See abgewiesen. Der BER soll möglichst 2017 eröffnet werden und bekommt noch im Frühjahr einen neuen Chef.

Bis zu 70 000 Vögel sollen sich dort zeitweise aufhalten; darunter auch vom Aussterben bedrohte wie die Zwerg- und Rothalsgans. Entscheidend ist aber nach Ansicht des Gerichts, wie hoch die Flugzeuge am See sein werden. Mindestens die vorgeschriebenen 600 Meter, argumentierte die Deutsche Flugsicherung.

Die Kläger befürchten "ein Lebensrisiko für jeden Vogel"

Klägeranwalt Philipp Heinz bezweifelte dagegen, ob jede gestartete Maschine in der Lage sei, nach knapp sieben Kilometer Flug in 600 Meter Höhe zu gelangen. Zudem flögen See- oder Fischadler bis zu drei Kilometer hoch und könnten auch dort von Flugzeugen erfasst werden. „Ein Lebensrisiko für jeden Vogel, unabhängig von einem Schutzgebiet“, konterte Tobias Masing, der das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vertrat.

Das OVG schloss sich dieser Ansicht an. Der Kläger habe nicht hinreichend dargetan, dass es zu beachtlichen Unterschreitungen der Flüghöhe von 600 Metern komme, hieß es: „Ab dieser Flughöhe können . . . erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Vogelarten durch den Vorbeiflug ausgeschlossen werden“.

Das OVG hat bereits Klagen gegen die Route über den Müggelsee abgelehnt. Über die Wannsee-Route, die es zunächst gekippt hatte, muss nach Entscheidung der Bundesverwaltungsgerichts neu verhandelt werden.

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