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Sehr störend findet die Gasag, dass sie nicht den Zuschlag für die Gasnetz-Konzession erhalten hat. Das Landgericht kritisiert das Vergabeverfahren ebenfalls.

© Florian Schuh / dpa

Update

Gasnetz-Vergabe: Gasag erfolgreich - Gasnetz-Vergabe ist gescheitert

Das Landgericht Berlin hat es dem Land Berlin untersagt, mit "Berlin Energie" einen Konzessionsvertrag zu unterschreiben. Der Richter kritisierte in scharfen Worten die "Mängel bei der Vergabeentscheidung" der Gasnetz-Konzessionen.

Von Sabine Beikler

Nach Tagesspiegel-Informationen hat das Landgericht Berlin den Abschluss des Konzessionsvertrages zwischen dem Land und dem landeseigenen Unternehmen Berlin Energie untersagt. Die Gasag, die gegen die Vergabe geklagt hatte, erhält zwei Drittel der Gerichtskosten vom Land zurück - eine knappe halbe Million Euro. Der Vorsitzende Richter des 16. Senats des Landgerichts Berlin, Peter Scholz, kritisierte am Dienstag in scharfen Worten das Bieterverfahren. Es habe etliche "Mängel bei der Vergabeentscheidung" gegeben. Und es ist nach Meinung des Gerichts sehr zweifelhaft, ob das landeseigene Unternehmen Berlin Energie überhaupt als Bieterin hätte auftreten können. Man könne einen "Eigenbetrieb nicht erkennen", sagte Scholz. Er nannte Berlin Energie einen "Platzhalter" und "unselbstständigen Teil der Verwaltung". Das Land hätte eine Rechtsperson gründen sollen.

Die im Vergabeverfahren um die Gasnetzkonzession unterlegene Gasag AG hatte, wie berichtet, gegen die Vergabeentscheidung geklagt. Damals hatte das landeseigene Unternehmen Berlin Energie den Zuschlag erhalten. Der Umgang mit der Vergabe ist weiter ein Knackpunkt in der Koalition. Die SPD hätte die Vergabe an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie am liebsten noch bis Ende des Jahres im Parlament verabschiedet. Doch die CDU lehnte es entschieden ab, ihre Zustimmung zu der umstrittenen Vergabe zu geben, und bestand darauf, zunächst den Gerichtstermin abzuwarten.

Zuvor hatten die Anwälte der Senatsverwaltung juristisch versucht, das Verfahren an das Verwaltungsgericht zu übertragen. Dort dauern Verfahren in der Regel länger. Doch diese Beschwerde wurde vom Kammergericht abgewiesen.

Die Gasnetzkonzession war schon Ende 2013 ausgelaufen. Für 2014 gilt das gesetzlich vorgeschriebene Karenzjahr. Die Gasag wird ab 1. Januar 2015 das Netz ohnehin zunächst weiterbetreiben. Weiterhin fehlt eine Interimsvereinbarung mit dem Land. Die Gasag hatte bereits angekündigt, die Konzessionsabgabe von jährlich sieben Millionen Euro weiter zu zahlen.

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