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Berlin: Gegen soziale Entmischung: Weitere fünf Jahre ohne Fehlbelegungsabgabe

In 16 besonders benachteiligten Berliner Großsiedlungen wird es auch in den nächsten fünf Jahren keine Fehlbelegungsabgabe und keine Belegungsbindung geben. Der Senat verlängerte gestern die 1998 beschlossene Regelung, die zunächst nur für zwei Jahre galt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In 16 besonders benachteiligten Berliner Großsiedlungen wird es auch in den nächsten fünf Jahren keine Fehlbelegungsabgabe und keine Belegungsbindung geben. Der Senat verlängerte gestern die 1998 beschlossene Regelung, die zunächst nur für zwei Jahre galt. Auf diese Weise sollen finanziell besser dastehende Mieter gehalten und der "sozialen Entmischung" entgegengewirkt werden. Offenbar mit Erfolg. Nach einer vorläufigen Auswertung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften konnten Abwanderungstendenzen gestoppt werden. Besser verdienende Mieter ziehen wieder ein.

Von den Zuziehenden liegen 50 Prozent innerhalb der Einkommengrenzen des sozialen Wohnungsbaus und 50 Prozent darüber. Die Fluktuation sei nicht mehr so hoch wie früher, teilte die Bauverwaltung des Senats gestern mit. Nicht nur die Streichung der Fehlbelegungsabgabe, sondern auch der Verzicht auf förderungsbedingte Mieterhöhungen seit 1999 bis mindestens 2001 und Programme zur Verbesserung des Wohnumfeldes hätten zum Erfolg beigetragen. Für folgende Quartiere mit insgesamt 25 368 Sozialwohnungen wurden Fehlbelegungsabgabe und Belegungsbindung für fünf weitere Jahre ausgesetzt: Bülowstraße, Neues Kreuzberger Zentrum, Rollbergsiedlung, Heinrich-Zille-Siedlung, Wollankstraße, Schlangenbader Straße, Brunnenstraße, Wassertorplatz, Mariannenplatz, Sozialpalast, Mehringplatz, Dammweg-Siedlung, Thermometersiedlung, Sonnenallee, Britz- Süd und Terrassen Schöneberg.

In weiteren elf Siedlungen mit insgesamt 55 237 Sozialwohnungen, die als etwas weniger problematisch gelten, wurden die Belegungsbindung und die Besetzungsrechte ebenfalls vollständig aufgehoben, um die "soziale Mischung" zu verbessern. Das heißt: Wer dort einziehen will, benötigt keinen Wohnberechtigungsschein. Das gilt für die Rungiusstraße, Paul-Hertz-Siedlung, Hakenfelde, Gropiusstadt, Schillerhöhe, Buckow, Zabel-Krüger-Damm, Märkisches Viertel, John-Locke-Siedlung, Buckower Damm und Tirschenreuther Ring.

Aber auch für Großsiedlungen mit ausgewogener Sozialstruktur gelten bereits eingeführte Erleichterungen fort. Dazu gehören der Kamenzer Damm, Auguste-Viktoria-Allee, Falkenhagener Feld, Heerstraße und Louise-Schroeder-Siedlung. So dürfen dort die Einkommensgrenzen für alle Sozialwohnungen bis zu 30 Prozent überschritten, Wohnungen mit besonders großer Wohnfläche ohne Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Der befristete Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe kostet das Land Berlin in den nächsten fünf Jahren 30 Millionen Mark. Allerdings seien die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in den vergangenen Jahren bereits stark zurückgegangen, berichtete gestern Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD). Für die Programme "Wohnumfeldmaßnahmen-West" und "Soziale Stadt" wurden seit 1998 insgesamt 37 Millionen Mark ausgegeben.Gefördert wurden fast ausschließlich die sozial besonders problematischen 27 Großsiedlungen. Zum Beispiel wurden Grünanlagen, Spielplätze und Eingangsbereiche der Häuser saniert oder neu gebaut. Im nächsten Jahr stellt der Senat für beide Programme weitere 16 Millionen Mark zur Verfügung.

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