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Berlin: Gegendarstellung: Zum Artikel "Chefankläger vor Gericht" vom 5. Juli 2001

Im Tagesspiegel vom 5. Juli 2001 verbreiten Sie auf S.

Im Tagesspiegel vom 5. Juli 2001 verbreiten Sie auf S. 14 unter der Überschrift Chefankläger vor Gericht über mich unzutreffende Darstellungen:

1. Sie schreiben: "....muss sich der frühere Ost-Berliner Generalstaatsanwalt Dieter Simon wegen vierfacher Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor dem ..gericht verantworten. Der einstige Chefankläger soll unangemessene Strafen gegen fünf ausreisewillige DDR-Bürger gebilligt haben". Das ist falsch. Mir wird in dem gegen mich derzeit geführten Strafverfahren die Beteiligung an Straftaten zum Nachteil von zwei DDR-Bürgern vorgeworfen.

2. Sie schreiben weiter: "Nun werden diverse Vorfälle aus DDR-Tagen geprüft, unter denen zahlreiche Menschen leiden mussten, weil sie die sozialistische Republik verlassen wollten." Auch das ist falsch: Es geht in dem gegen mich gerichteten Prozeß um die Beteiligung an einem Strafverfahren in der DDR zum Nachteil zweier Bürger, die ohne Ausreiseerlaubnis an einem DDR-Grenzübergang erschienen und ihre sofortige Ausreise aus der DDR begehrten.

3. Sie schreiben: "Sechs Monate Untersuchungs- beziehungsweise Strafhaft musste ein Berliner 1977 über sich ergehen lassen, weil er auf einem an der Wohnungstür angebrachten Plakat seinen Unmut über die Ablehnung der Ausreiseanträge kundtat. Die Plakataufschrift "Dreißig Ausreiseanträge - wie lange noch muß ich warten - Herr Honecker!" brachten 1979 eine Berlinerin für elf Monate ins Gefängnis". Das ist falsch: Mir wird in dem gegen mich gerichteten Strafverfahren nicht vorgeworfen, mich an der Strafverfolgung gegen die von Ihnen Genannten beteiligt zu haben.

4. Sie schreiben, ich sei der frühere DDR-Generalstaatsanwalt. Das ist falsch, ich war Generalstaatsanwalt von Ost-Berlin.

Berlin, den 5. Juli 2001

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Dr. Dieter Simon

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