Berlin: Gegendarstellung
zu „Speer berät evangelisches Jugendwerk“ im Tagesspiegel vom 26. Januar 2012: Sie schreiben im Zusammenhang mit Beraterverträgen, die ich geschlossen habe: „Unklar blieb, ob Speer seine Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit dem Land ordnungsgemäß angezeigt hat …“ Dazu stelle ich fest: Ich habe meine Einkünfte in der Bezügestelle sogleich angezeigt.
zu „Speer berät evangelisches Jugendwerk“ im Tagesspiegel vom 26. Januar 2012:
Sie schreiben im Zusammenhang mit Beraterverträgen, die ich geschlossen habe:
„Unklar blieb, ob Speer seine Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit dem Land ordnungsgemäß angezeigt hat …“
Dazu stelle ich fest: Ich habe meine Einkünfte in der Bezügestelle sogleich angezeigt.
Berlin, den 26. Januar 2012
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Rainer Speer.
Anmerkung der Redaktion: Herr Speer hat recht.
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