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Berlin: Gegendarstellung

zu „Speer berät evangelisches Jugendwerk“ im Tagesspiegel vom 26. Januar 2012: Sie schreiben im Zusammenhang mit Beraterverträgen, die ich geschlossen habe: „Unklar blieb, ob Speer seine Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit dem Land ordnungsgemäß angezeigt hat …“ Dazu stelle ich fest: Ich habe meine Einkünfte in der Bezügestelle sogleich angezeigt.

zu „Speer berät evangelisches Jugendwerk“ im Tagesspiegel vom 26. Januar 2012:

Sie schreiben im Zusammenhang mit Beraterverträgen, die ich geschlossen habe:

„Unklar blieb, ob Speer seine Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit dem Land ordnungsgemäß angezeigt hat …“

Dazu stelle ich fest: Ich habe meine Einkünfte in der Bezügestelle sogleich angezeigt.

Berlin, den 26. Januar 2012

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Rainer Speer.

Anmerkung der Redaktion: Herr Speer hat recht.

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