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Gekündigte Kassiererin: Staatsanwälte nehmen Emmely ins Visier

Die gekündigte Berliner Kassiererin soll vor dem Arbeitsgericht gelogen haben. Ende Juli entscheidet das Bundesarbeitsgericht über eine Revision.

Emmely, die gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., gerät unter Druck. Nachdem ein Münchner Rechtsprofessor sie als „notorische Lügnerin“ bezeichnet und strafrechtliche Konsequenzen gefordert hatte, erwägt die Berliner Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Sie soll in ihrem – erfolglosen – Kündigungsschutzprozess erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt haben. Zugleich steht Emmely vor einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu ihrem Fall. Am 28. Juli will das Gericht verkünden, ob Emmely dort doch Revision einlegen darf.

Vor dem Berliner Landesarbeitsgericht war die gefeuerte Kassiererin gescheitert, eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen. Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann sagte am Freitag dazu: „Mir ist nicht bekannt, dass geprüft wird, ob Ermittlungen aufgenommen werden.“ Er plant, eine Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Emmely hatte nach den bisherigen gerichtlichen Feststellungen Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro, die vermutlich ein Kunde in ihrer Filiale verloren hatte und die im Büro deponiert wurden, mit einem privaten Einkauf verrechnen lassen. Vorwürfe, das Verdi-Mitglied Emmely sei wegen ihrer engagierten Beteiligung am Einzelhandelsstreik zuvor gefeuert worden, ließen sich vor Gericht nicht belegen. Dem Urteil zufolge hat sich Emmely bei ihren Aussagen mehrfach in Widersprüche verstrickt. So hatte sie auch als eine Möglichkeit geäußert, dass ihr eine ihrer Kolleginnen die Pfandbons untergeschoben haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft rief nun ein fünfseitiger Aufsatz des Münchner Arbeitsrechtlers Volker Rieble in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (Heft 29) auf den Plan. Rieble lehrt an der Ludwig-Maximilians-Universität, ist zugleich Direktor des über Unternehmen finanzierten Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen und bekannt dafür, dass er scharf austeilen kann. Dennoch nehmen die Staatsanwälte seine Ausführungen offenbar ernst. „Wir prüfen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens“, sagte der Justizsprecher Martin Steltner. Ein Verfahren zu „prüfen“ muss zwar noch lange nicht heißen, es tatsächlich zu eröffnen. Dennoch zeigt Riebles zum Teil polemische Analyse des Falles auch einige in der Öffentlichkeit bislang weniger beachtete Punkte auf.

So hält der Jurist Emmely vor, mit der Aussage zu ihrer Kollegin zwar nicht den Tatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllt zu haben, wohl aber den des „Vortäuschens einer Straftat“. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In ihrem Prozess über zwei Instanzen habe Emmely immer wieder anderes behauptet und erst davon abgelassen, als man das Gegenteil bewiesen habe. Und das, obwohl man die Wahrheit sagen müsse. „Einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht nenne ich Lüge.“ Der Fall sei keine „Klassenjustiz“, sondern belege ein Kommunikationsproblem zwischen Bürgern und Justiz.

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