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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Geldauflage: Prozess gegen Hellseher eingestellt

Das Strafverfahren gegen einen selbst ernannten "Hellseher" ist gegen Zahlung einer Auflage von 5000 Euro eingestellt worden.

„Der „Hellseher“ erlebte vor Gericht kein blaues Wunder und atmete sichtlich erleichtert auf: Gegen Zahlung von 5000 Euro stellte eine Amtsrichterin das Verfahren gegen Marc A. ein. „Die Schuld ist nicht so hoch wie angeklagt“, begründete sie. Es ging um 100.000 britische Pfund, die ihm ein an Parkinson erkrankter Manager – und Geschäftspartner – in der Hoffnung auf Heilung gezahlt haben soll, sowie im Zusammenhang mit einer Firma um drei Darlehen in Höhe von insgesamt 140.000 Euro und Bankrott.

Der 43-jährige A. hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Strahlend aber konnte er den Gerichtssaal doch nicht verlassen. In der Sache mit dem erkrankten Mann aus wohlhabender Familie, die als mutmaßlicher Betrug angeklagt war, traf den „Geistheiler“ nun selbst eine negative Energie: „Moralisch sind Sie da nicht unschuldig, Sie können nicht einen Kranken ausnehmen.“

Richterin gab noch Rat mit

Der mutmaßlich Geprellte hatte erklärt, für 100.000 Pfund sollte „spiegelbildlich Energie zur Genesung“ in seinen Körper fließen. A. sprach dagegen von einem „Geschenk“.

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Firma, die er ausgerechnet mit dem kranken Mann aus London gegründet hatte, zerbröselten mit Zeugenaussagen. Als A. Geschäftsführer wurde, steckte die Film-Gesellschaft bereits in der Insolvenz. Auch die Anklage hatte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Richterin gab dem „Hellseher“ noch einen Rat: „Vielleicht sollten Sie von geschäftlichen Dingen die Finger lassen.“

Kerstin Gehrke

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