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Berlin: Geldbußen bis zu einer Million Mark

Bei verschiedenen Verstößen drohen Arbeitgebern jetzt Bußgelder bis zu einer Million Mark, beispielsweise bei der Nichtgewährung von Urlaub und Urlaubsgeld, der Nichtzahlung von Beiträgen an die Urlaubs- und Sozialkassen oder der Unterschreitung des Mindestlohnes. Die Strafe setzt sich aus der Summe des erzielten Gewinnes und einer Zahlung von 20 Prozent des Gewinns (wirtschaftlicher Vorteil) und einer individuellen Geldbuße in Höhe der 2,5-fachen Summe zusammen.

Bei verschiedenen Verstößen drohen Arbeitgebern jetzt Bußgelder bis zu einer Million Mark, beispielsweise bei der Nichtgewährung von Urlaub und Urlaubsgeld, der Nichtzahlung von Beiträgen an die Urlaubs- und Sozialkassen oder der Unterschreitung des Mindestlohnes. Die Strafe setzt sich aus der Summe des erzielten Gewinnes und einer Zahlung von 20 Prozent des Gewinns (wirtschaftlicher Vorteil) und einer individuellen Geldbuße in Höhe der 2,5-fachen Summe zusammen. Erhielten also zehn Arbeitnehmer für jeweils 200 Stunden einen 5 Mark zu niedrigen Arbeitslohn, liegt der wirtschaftliche Vorteil inklusive des 20-prozentigen Aufschlags bei 12 000 Mark, hinzu kommt eine Buße von 30 000 Mark. Dem Arbeitgeber drohen 42 000 Mark Gesamtbußgeld.

sik

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