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Berlin: Geldstrafe für Besitz von Kinderpornos

47-Jähriger hatte über 500 Dateien aus dem Internet gespeichert

Mehr als 500 Dateien mit Kinderpornografie hatte die Polizei in der Wohnung von Peter S. gefunden. Sie waren auf Disketten, CDROMs und auf seinem Computer gespeichert. Weitere Abbildungen waren in einem Aktenordner abgeheftet. Vor dem Amtsgericht Tiergarten behauptete der 47-jährige Gelegenheitsarbeiter gestern, er habe die Dateien „versehentlich“ aus dem Internet heruntergeladen.

Beim Chatten habe Peter S. die Bilder bekommen, meinte der Verteidiger. Ganz „unfreiwillig“ sei das geschehen. Dem aber widersprach ein Barbetreiber, der für zwei Monate bei S. gelebt hatte. „Er hat gesammelt und Bilder verschickt“, sagte der 22-jährige Zeuge. Mit eigenen Augen habe er gesehen, wie S. in seiner Wohnung in Lichtenrade Kinderpornografie aus dem Internet herunterlud. Der Barbetreiber hatte später einer Bekannten von seinen Beobachtungen berichtet. Dadurch kam es zu dem Verfahren gegen S. Die Richterin nahm dem Angeklagten seine Version von einem Versehen nicht ab. Bei einer solchen Menge sei das ausgeschlossen, befand sie. Gegen S. erging deshalb wegen Besitzes von Kinderpornografie eine Geldstrafe von 3600 Euro. K. G.

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