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Geldstrafe nach Prozess: 72-Jährige schlug bei Wohnungsbesichtigung zu

Wegen Körperverletzung muss eine 72-jährige Vermieterin 500 Euro berappen. Die Hauseigentümerin war angeklagt, im Februar 2006 bei der Besichtigung von Wohnungsschäden eine Frau ins Gesicht geschlagen zu haben.

Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten stellte am Freitag ein Verfahren gegen die Frau gegen eine Geldbuße ein. Die eigentliche Mieterin hatte den Termin nicht wahrnehmen können und stellvertretend ihre Kollegin beauftragt. Die 30-Jährige wurde bei der Attacke an der Lippe verletzt.

Die Angeklagte hatte den Vorwurf bestritten. "Warum sollte ich eine wildfremde Frau schlagen", fragte die 72-Jährige in der Verhandlung rhetorisch. Gemeinsam mit drei Herren, darunter einem Handwerker, sei sie in der Wohnung in Schmargendorf erschienen, um die Schäden zu begutachten. Die Hausbesitzerin mutmaßte, dass die Mängel nur ein Vorwand der Mieterin waren, um weiterhin keine Miete zahlen zu müssen.

Nach Angaben der Angeklagten hatte die Geschädigte versucht, ihr den Fotoapparat aus der Hand zu schlagen und sie an den Sachen gerissen. Ein Begleiter habe dann die Hand der 30-Jährigen festgehalten. Nach Aussage der Restaurantfachfrau war sie völlig "irritiert" und "nervös" als die Angeklagte mit drei Herren zum Termin erschien und statt den Wasserschaden im Flur zu besichtigen, auch in die anderen Zimmer ging.

"Ich hatte die Anweisung, nur den Flur zu zeigen und daran wollte ich mich halten", rechtfertigte sich die Geschädigte. Als die Vermieterin dann die Kamera zog, habe sie sich sehr "gewundert" und die Hand gehoben, um ein Foto zu verhindern. Daraufhin sei sie von den drei Herren eingekreist und von einem an den Haaren gezogen worden. Sie habe dann von allen Seiten Schläge erhalten und eine "Faust fliegen sehen". Auch aus der Richtung der Angeklagten seien die Schläge gekommen, sagte die 30-Jährige. "Ich kann aber nicht sagen, ob sie auch getroffen hat". Auf Grund dieser Beweislage stellte der Richter das Verfahren gegen Geldbuße ein. (tso/ddp)

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