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Berlin: Geldstrafen für ehemalige Wahlkämpfer der DVU

Es war der 16. August 1998, ein heißer Tag, und Cornelia B.

Von Frank Jansen

Es war der 16. August 1998, ein heißer Tag, und Cornelia B. hatte Geburtstag. Sie fuhr zusammen mit ihrem französischen Freund Pablo D. durch Charlottenburg, Ziel war ein Badesee. Da tauchte ein Kleinbus der DVU auf. Deutlich waren die Wahlplakate zu erkennen: "Kriminelle Ausländer raus". Die Bundestagswahl stand bevor. Ob der dunkelhäutige Franzose den Rechtsextremisten "fuck you" zurief, die DVU-Wahlkämpfer den Wagen des Paares ausbremsten oder beides geschah, ist unklar. Jedenfalls kam es zur Eskalation, als die Ampel an der Ecke Bismarck / Kaiser-Friedrich-Straße auf Rot sprang.

Peter S., damals Geschäftsführer der Berliner DVU, stieg aus. Cornelia B. setzte panisch den Wagen vor, woraufhin S. gegen das Auto trat. Als Pablo D. herauskam, erhielt er von S. zwei Faustschläge ins Gesicht. Der Franzose wehrte sich, trat S. gegen die Brust und versetzte ihm einen Schlag an den Kopf. Es folgte ein Handgemenge mit dem DVU-Trupp. André O., Leiter des Bundestagswahlkampfes der Berliner DVU, versprühte Reizgas. Als O. zum Bus zurückgekehrt war, folgte Pablo D. - und bekam einen weiteren Fausthieb. Für die Freundin des Franzosen hatte André O. noch die Bezeichnung "schmierige Kanakenfotze" übrig. Später erstatteten die Konfliktparteien wechselseitig Anzeige.

Der Fall erregte Aufsehen und schadete der DVU, die auf den Einzug in den Bundestag hoffte. Anderthalb Jahre später, die Wahlkämpfer haben sich inzwischen von der DVU getrennt, stand nun die juristische Aufarbeitung vor dem Abschluss. Trotz heftiger Wortgefechte vor dem Amtsgericht Tiergarten sind Staatsanwalt und Verteidiger allerdings einer Meinung: Gegen das gestern verkündete Urteil wird vorgegangen.

Richter Carsten Schwanitz hat die drei bulligen Angeklagten weder drastisch bestraft noch freigesprochen. André O. muss wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und falscher Verdächtigung 2200 Mark Strafe zahlen. Peter S. erhielt wegen vorsätzlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung eine Geldstrafe über 3000 Mark. Der dritte Angeklagte, Marcel St., kam mit 975 Mark davon.

Staatsanwalt Krüger hatte für André O. 13 Monate auf Bewährung und die Zahlung von 3000 Mark an das deutsch-französische Paar gefordert. Peter S. sollte 8000 Mark Geldstrafe zahlen, Marcel St. 3000 Mark. Die Verteidiger von O. und S. verlangten Freispruch, St. verzichtete auf Anwalt und Eigen-Plädoyer. Nach dem Urteil war von Ankläger, Verteidigern und Angeklagten unisono zu hören: Beantragt wird Berufung.

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