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© dpa

Genehmigungen: Kein Tinnef am Tor

Ein kleines Dinner am Brandenburger Tor, ein hübsches Fest am Gendarmenmarkt: Mitte hat Kriterien für die Genehmigung von Veranstaltungen an prominenten Plätzen beschlossen.

Veranstalter aller Couleur balgen sich um die Plätze vor den prachtvollen Kulissen der Innenstadt. Autohersteller werden es künftig allerdings schwer haben, ihre Nobelkarossen samt Werbeständen am Gendarmenmarkt zu präsentieren, und Reiseregionen wie die Balearen dürfen nicht mehr tagelang den Alexanderplatz mit Zelten und Showtrucks zustellen. Das Bezirksamt Mitte hat einen Katalog entwickelt, in welchen Fällen Sondernutzungsgenehmigungen an den prominentesten Orten Berlins erteilt werden. Insbesondere gegen kommerzielle Auswüchse im Eventwesen seien die Kriterien gerichtet, erläuterten der Stadtrat für Stadtentwicklung Ephraim Gothe (SPD) und Straßenamtsleiter Harald Büttner am Dienstag bei der Präsentation des Katalogs. Dieser definiert für 14 Plätze und Straßen wie Potsdamer Platz, Unter den Linden oder Rathausplatz, was erlaubt ist.

Vor dem Brandenburger Tor und auf dem Pariser Platz genehmigt Mitte nur Veranstaltungen „von herausragender politischer, kultureller und sportlicher Bedeutung“ – und das aus Gründen des Denkmalschutzes für maximal drei Tage. Das würde eigentlich das Aus für eine mehrwöchige Fanmeile während der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika bedeuten. Tut es aber nicht, wie Büttner darlegte. Über Events von herausragender Bedeutung für das Image Berlins, die zudem weiträumige Verkehrssperrungen erfordern, entscheide Mitte gemeinsam mit dem Senat. Ausnahmen für eine mehr als dreitägige Fanmeile seien also denkbar. Das gilt auch für weltweite werbeträchtige Veranstaltungen wie die Leichtathletik-WM oder das Mauerfalljubiläum in diesem Jahr. Schließlich sei Berlin nicht zuletzt wegen derartiger Events trotz Wirtschaftskrise die einzige Metropole mit steigenden Übernachtungszahlen, so Gothe.

In der Vergangenheit gab es Reibereien zwischen Bezirk und Land – auch deshalb sorgt Mitte jetzt mit dem Kriterienkatalog für mehr Transparenz. Weil der Bezirk beliebig und manchmal sorglos entschieden habe, plante man im Senat sogar, die Zuständigkeit für Genehmigungen an sich zu ziehen. Das Abgeordnetenhaus zeigte sich hier gespalten. „Da habe ich mich dann diplomatisch eingebracht“, sagte Gothe. Nun sei auch der Senat zufrieden mit den „nachvollziehbaren Kriterien“.

Den jüngsten Konflikt gab es um die Fashion Week am Bebelplatz. Auf Wunsch des Regierenden Bürgermeisters und der Wirtschaftsverwaltung erhielt die Modebranche am Ort der Bücherverbrennung durch die Nationalsozialisten einen Laufsteg, trotz Bedenken aus der Kulturverwaltung und aus dem Bezirk. „Wir moderieren so etwas, auch wenn wir Dresche dafür kriegen“, sagt Büttner. Laut neuem Katalog haben Veranstaltungen auf dem Bebelplatz dessen historische Bedeutung zu achten. Allerdings gewährt Mitte hier, wie überhaupt, eine Art Bestandsschutz. „Traditionelle“ Veranstaltungen wie die Modemesse oder die Eisbahn in der Vorweihnachtszeit sind also nicht gefährdet. Der Katalog zielt vornehmlich auf Eindämmung. 323 Veranstaltungen gab es 2008 in Mitte. „Dieses Jahr werden wir das noch toppen“, so Büttner. Abgelehnt würden pro Jahr rund 1000 Anträge, die Hälfte davon deshalb, weil der gewünschte Ort bereits belegt sei. Bei inhaltlichen Einwänden des Bezirks hatten die Veranstalter aber bislang gute Karten vor Gericht. „Mit dem Katalog können wir hoffentlich auch das Verwaltungsgericht davon überzeugen, dass wir nach dem Gleichheitsgrundsatz entscheiden“, sagte Gothe. Von Platz zu Platz gilt allerdings das Prinzip der Individualität. Der Alexanderplatz darf beispielsweise nicht mehr als 120 Tage im Jahr belegt sein, derzeit sind es um die 100. Der Gendarmenmarkt bekommt mindestens vier Wochen Pause zwischen Veranstaltungen, die einen „ausgesprägten Kunst- und Kulturanspruch“ haben müssen. Also keine Chance mehr für Showtrucks und die Autoindustrie.

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