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Berlin: Gericht: Jobcenter muss 18-Jähriger die Miete zahlen

Auch nach den von der Bundesregierung beschlossenen Verschärfungen bei Hartz IV müssen die Jobcenter die Miete für junge Menschen zahlen, wenn sie diese vor einem ungenehmigten Wohnungswechsel nicht ausreichend beraten haben. Das Gericht gab damit in einer einstweiligen Anordnung einer 18-Jährigen Recht, der die Übernahme der Mietkosten verweigert worden war und die jetzt auf Zahlung klagte.

Auch nach den von der Bundesregierung beschlossenen Verschärfungen bei Hartz IV müssen die Jobcenter die Miete für junge Menschen zahlen, wenn sie diese vor einem ungenehmigten Wohnungswechsel nicht ausreichend beraten haben. Das Gericht gab damit in einer einstweiligen Anordnung einer 18-Jährigen Recht, der die Übernahme der Mietkosten verweigert worden war und die jetzt auf Zahlung klagte. Die junge Frau war nach einem Zerwürfnis mit ihren Eltern, da sie ein Kind erwartet, zu Hause aus- und mit ihrem Partner zusammengezogen, ohne die Genehmigung des Jobcenters abzuwarten. Den Wohnungswechsel hatte sie jedoch angekündigt. Das Sozialgericht hat jetzt das Jobcenter verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, da es seine Beratungspflicht verletzt habe. Nach der Hartz-IV-Reform werden bei unter 25-Jährigen die Kosten für eine eigene Wohnung nur dann übernommen, wenn es „schwerwiegende soziale Gründe“ gebe und der Wohnungswechsel ausdrücklich genehmigt worden sei. Diese Verschärfung ist nach Auffassung des Sozialgerichts generell mit dem Grundgesetz vereinbar. sik

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