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Berlin: Gericht: Rasse macht einen Hund nicht gefährlich Berliner Hundeverordnung juristisch in Frage gestellt

Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag im Fall eines so genannten Kampfhunds die Wirksamkeit der Verordnung teilweise in Frage gestellt.

Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag im Fall eines so genannten Kampfhunds die Wirksamkeit der Verordnung teilweise in Frage gestellt. Die 14. Kammer des Gerichts gab dem Antrag eines Hundehalters aus Tempelhof gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin statt. Die Berliner Verwaltung könne sich auf kein Gesetzt berufen, nach dem allein die Rasse eines Hundes ausschlaggebend sei für seine Gefährlichkeit.

Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für die in der Verordnung aufgeführten Rassen fällt aber erst, wenn der Beschluss des Gerichts rechtskräftig wird. Das kann dauern, denn vermutlich wird die Gegenseite, also das Bezirksamt Tempelhof, Beschwerde einlegen. In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales will man zunächst die schriftliche Begründung abwarten. „Dann müssen wir sehr genau prüfen“, sagt Behördensprecherin Regina Kneiding. Bislang sei man davon ausgegangen, dass die Hundeverordnung „rechtsfest“ sei.

Mit seinem Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Berliner Hundeverordnung praktisch gekippt. Denn jeder Kampfhundbesitzer, der sich künftig juristisch gegen die Regelung zur Wehr setzt, kann davon ausgehen, vor Gericht auch Recht zu bekommen.

Mit seiner Entscheidung hat sich das Berliner Verwaltungsgericht einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 angeschlossen.

Der Mangel der Verordnung besteht laut Gericht vor allem darin, dass bestimmte Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. In der Wissenschaft sei aber umstritten, welchen Einfluss neben der Rasse außerdem noch Erziehung, Ausbildung des Hundes und Eignung des Halters auf das aggressive Verhalten habe. „Derzeit besteht für bestimmte Rassen lediglich der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen“, heißt es im Urteil – zu wenig, um Hunden und Haltern generell so weitreichende Einschränkungen aufzubürden.

Von der Entscheidung sind aber lediglich die Hunde betroffen, die bislang nicht auffällig geworden sind. Hat ein Tier zugebissen, kann die Behörde weiterhin Sanktionen wie Maulkorb- und Leinenzwang verhängen. Egal, welcher Rasse das Tier angehört.

Als die Hundeverordnung im Juli zwei Jahre alt wurde, hatte die Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner sie als Erfolg gefeiert: Die Zahl der Angriffe von Kampfhunden auf Menschen sei seitdem stark gesunken. Wurden im Jahr 1999 noch 330 Menschen von Kampfhunden gebissen, so waren es nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung 2001 nur 84. Der Berliner Hundeverordnung zufolge dürfen zwölf Rassen nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem gilt eine Kennzeichnungspflicht und ein Zuchtverbot für fünf als besonders gefährlich eingestufte Rassen. Verstöße werden mit Bußen von bis zu 5000 Euro bestraft.

Es ist nicht das erste Mal gewesen, dass die Verordnung ein Berliner Gericht beschäftigt hat. Nach ihrem Erlass hatten 35 Hundehalter vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Beschwerden eingelegt. Sie beriefen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Juli 2001 entschied das Gericht, dass die Verordnung nicht zu beanstanden und somit gültig ist.

Der Streit um die Verordnung schwelte trotzdem weiter. Erst im vergangenen August haben die Bündnisgrünen ausgerechnet, dass „94 Prozent der Hundebisse auf das Konto von Nicht-Kampfhunden“ gehen. Die Fraktion hat deshalb einen Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der eine Art Führerschein für Besitzer großer (über 40 Zentimeter beziehungsweise 17 Kilogramm) und „vorbestrafter“ Hunde vorsieht. Nach Auffassung der Grünen wäre ein solches rasseneutrales Gesetz nicht nur realistischer, sondern auch juristisch solider. Zumindest in diesem Punkt hat ihnen das Verwaltungsgericht gestern Recht gegegeben.

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