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Berlin: Gericht schlägt im Kurras-Streit Vergleich vor

Die Veröffentlichung, dass der Todesschütze von Benno Ohnesorg, der Polizist Karl-Heinz Kurras, der Stasi in West-Berlin als Spitzel diente, war im Mai 2009 eine Sensation. Helmut Müller-Enbergs, dem Wissenschaftler der Stasiunterlagen-Behörde, der den Artikel im „Deutschlandarchiv“ mit einer Kollegin verfasst hatte, brachte sie allerdings eine Abmahnung der Behördenleitung ein.

Die Veröffentlichung, dass der Todesschütze von Benno Ohnesorg, der Polizist Karl-Heinz Kurras, der Stasi in West-Berlin als Spitzel diente, war im Mai 2009 eine Sensation. Helmut Müller-Enbergs, dem Wissenschaftler der Stasiunterlagen-Behörde, der den Artikel im „Deutschlandarchiv“ mit einer Kollegin verfasst hatte, brachte sie allerdings eine Abmahnung der Behördenleitung ein. Am gestrigen Mittwoch verhandelte das Arbeitsgericht über die Klage des Stasi-Experten auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.

Die Vertreterin der Birthler-Behörde blieb bei dem Vorwurf, Müller-Enbergs habe die Behördenleitung vor der Veröffentlichung zu spät und nicht hinreichend über die Brisanz der Stasiakte informiert. Der Historiker wiederum bestand auf der Entfernung der Abmahnung und sprach von Ehrverletzung: „Ich bin der Täuschung bezichtigt worden.“

Die Vorsitzende Richterin Oda Hinrichs machte ihre Zweifel an der Richtigkeit der Disziplinarmaßnahme deutlich. Sie sprach davon, dass sie „nicht in der gebotenen Sachlichkeit“ und mit zu großer Emotionalität abgefasst sei. Es gebe zu viele Unterstellungen. Sie schlug den Prozessparteien einen Vergleich vor, dass die Abmahnung entfernt wird und sich im Gegenzug Müller-Enbergs verpflichtet, künftig vor einer Veröffentlichung „auf besonders bedeutungsvolle Fakten ausdrücklich“ hinzuweisen.

Im Zusammenhang mit der Kurras-Enthüllung gab es im vergangenen Jahr starke Kritik an der Arbeit der Birthler-Behörde. sik

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