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Berlin: Gericht stoppt Kaufhof - Warenhaus bleibt geschlossen, falls Einspruch heute scheitert

Das Verwaltungsgericht hat den uneingeschränkten Sonntagsverkauf bei Kaufhof am Alexanderplatz gestern für illegal erklärt. Über den Einspruch des Warenhauses gegen diesen Beschluss wird das Oberverwaltungsgericht voraussichtlich heute entscheiden.

Das Verwaltungsgericht hat den uneingeschränkten Sonntagsverkauf bei Kaufhof am Alexanderplatz gestern für illegal erklärt. Über den Einspruch des Warenhauses gegen diesen Beschluss wird das Oberverwaltungsgericht voraussichtlich heute entscheiden. Geschäftsführer Günter Biere kündigte an, die Justiz zu respektieren: Der Kaufhof bleibe am Sonntag geschlossen und verkaufe auch am Sonnabend nur noch bis 16 statt 18 Uhr, wenn der Beschluss nicht aufgehoben werde. Auch der Elektronikmarkt "Saturn" am Alex will in diesem Fall nicht mehr am Sonntag öffnen, wie eine Firmensprecherin auf Anfrage sagte.

Kaufhof hatte eine einstweilige Verfügung gegen das vom Landesamt für Arbeitsschutz verhängte Zwangsgeld von 50 000 Mark sowie gegen die Untersagungsverfügung beantragt. Diese droht ein höheres Zwangsgeld bis zu 100 000 Mark und die Ladenschließung an. Die 35. Kammer hielt der Geschäftsführung nun deutliche Worte vor: Die Sonntagsöffnung widerspreche dem auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Ladenschlussrecht. Alle Waren mit dem Aufkleber "Berlin Souvenir" zu versehen, sei "eine durchsichtige Umgehung des Verbots, sonntags jegliche Waren feilzubieten". Der Verkauf habe eine "negative Vorbildwirkung" und müsse daher sofort unterbunden werden. Selbst wenn das Ladenschlussgesetz durch viele Ausnahmen "erheblich aufgeweicht" sei, stehe es "nicht zur Disposition eines jeden Gewerbetreibenden". Zudem sah das Gericht eine "Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Konkurrenten" und verwies auf den "Verfassungsrang des Sonntagsschutzes".

Kaufhof-Chef Biere betonte, man wolle "keine Rechtsbeugung" begehen, gab sich aber weiter kämpferisch. Gebe das OVG dem Einspruch statt, gehe der Verkauf uneingeschränkt weiter. "Das Gericht sagt nicht, dass wir nicht öffnen dürfen", meinte Kaufhof-Anwalt Holger Schmitz. Es habe nur klargestellt, dass allein Souvenirs verkauft werden dürfen, den Begriff aber nicht definiert. Schmitz nannte das ganze Ladenschlussgesetz "verfassungswidrig". Es sei durch Ausnahmen "durchlöchert wie ein Schweizer Käse" und führe nur noch zu "Verzerrungen" im Wettbewerb. Ausgehöhlt sei auch der Sonntagsschutz in der Verfassung: "Wie jeder weiß, wird in vielen Bereichen am Sonntag gearbeitet." Sollte Kaufhof unterliegen, werde man dennoch am Hauptsacheverfahren - also dem langwierigeren Prozess - festhalten.

Erneut behaupteten Biere und Anwalt Schmitz, die Arbeitnehmer hätten "keine Einwände" gegen die Sonntagsarbeit geäußert. Tatsächlich aber lehnte der Betriebsrat, wie berichtet, die Schlichtung in der Einigungsstelle bis zuletzt ab. Die Vereinbarung wurde nur erzielt, weil der Schlichter mit den Arbeitgebern stimmte. Erst später zeigten sich die Betriebsräte zufrieden, weil neue Arbeitsplätze und Lehrstellen sowie eine Arbeitsplatzgarantie bis Ende 2001 zugesagt worden waren.

Das Landesamt für Arbeitsschutz sah sich in seinem Vorgehen bestätigt: Die Entscheidung "überrascht uns nicht", sagte Sprecher Robert Rath. Noch vor dem Gerichtsentscheid hatte auch der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) dem Warenhaus "ein ordentliches Zwangsgeld" angedroht. Zusätzliche Probleme drohen Kaufhof durch Händler aus der Neuköllner Hermannstraße und vom Tempelhofer Damm in Tempelhof. Nach dem Vorbild von Teehändler Werner Schmitt, der ein Verbot des sonntäglichen Teeverkaufs durchgesetzt hatte, wollen sie auch den Handel mit Damenmode, Gardinen und Haushaltsgeräten untersagen lassen. Ihr Anwalt Bernd von Nieding sagte, Kaufhof habe auf Abmahnungen nicht reagiert und kündigte an, einstweilige Verfügungen zu beantragen. Mit Gerichtsentscheiden rechnet er noch heute.

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