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Gerichtsurteil: Stasiverdacht: Kündigung nicht rechtens

Weil sie als Mitarbeiterin bei der Stasi geführt wurde, wurde die Frauenbeauftragte des Tempelhof-Schöneberger Bezirksamtes entlassen. Das Gericht entschied nun, dass das nicht in Ordnung war.

Die Kündigung der ehemaligen Tempelhof-Schöneberger Frauenbeauftragten Dagmar Birkelbach durch das Bezirksamt war nicht rechtens. Der Stasiverdacht gegen die Grünen-Politikerin habe sich zumindest nicht so weit erhärtet, dass er als Kündigungsgrund ausreiche, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun. Bürgermeister Ekkehard Band (SPD) hatte Birkelbach im Dezember 2006 entlassen, weil sie in der sogenannten Rosenholzdatei des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR als Mitarbeiterin aufgetaucht war. Oft fehler- und lückenhafte MfS-Akten alleine rechtfertigen laut Gericht aber keine Kündigung. (wek)

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