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Berlin: Geschäft mit dem DDR-Funkareal wird zum Skandal

Der Senat prüft, die Staatsanwaltschaft auch Gelände sollte offenbar nie Medienstandort bleiben

Die Hinweise verdichten sich, dass hinter dem umstrittenen Billigverkauf des DDR-Rundfunkgeländes an der Nalepastraße kriminelle Machenschaften stecken. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei/PDS) sprach in der gestrigen Sondersitzung des Medienausschusses von einem kürzlich aufgetauchten Vertrag, in dem die „Bau und Praktik GmbH“ bereits vor dem Kauf die weitere Vermarktung des Geländes geregelt hatte. Wolf wollte das Papier noch am Montag der Staatsanwaltschaft übergeben. In der vergangenen Woche hatte bereits das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt eine Strafanzeige wegen Untreue- und Betrugsverdachts angekündigt. Die „Bau und Praktik“ hatte das Gelände am 3. November 2005 von Berlin und den neuen Ländern unter Federführung Sachsen-Anhalts für 350 000 Euro gekauft und hat es inzwischen mit Millionengewinn teilweise wieder abgestoßen.

Das von Wolf erwähnte Papier kann möglicherweise eine Rückabwicklung des gesamten Geschäfts nach sich ziehen. Denkbar wäre folgendes Szenario: Der Verkauf an die „Bau und Praktik“ wird für nichtig erklärt, weil er auf illegale Weise zustande kam. Folglich stünde auch die zwischenzeitliche Versteigerung des denkmalgeschützten Kernareals für 3,9 Millionen Euro in Frage. Das würde letztlich bedeuten, dass der neue Erwerber – eine international agierende Investorengruppe – nicht mehr mit der „Bau und Praktik“, sondern mit der öffentlichen Hand als früherem Eigentümer verhandeln und einen neuen Kaufvertrag aushandeln müsste. Nach Angaben der Beteiligten sind bis dahin aber noch einige juristisch komplizierte Fragen zu klären – spruchreif ist nichts.

Das Dokument, auf das sich der Wirtschaftssenator offenbar berief, liegt dem Tagesspiegel vor. Es handelt sich um eine „Verwertungs-/Vermarktungsvereinbarung“ des Bau-und-Praktik-Chefs mit einem auf dem Gelände ansässigen Bauunternehmer, die bereits zweieinhalb Wochen vor dem umstrittenen Kauf im November 2005 abgeschlossen worden war. In der Vereinbarung werden dem Bauunternehmer 50 000 Euro „Beraterhonorar“ sowie eine 25-prozentige Beteiligung an weiteren Veräußerungsgewinnen zugesichert. Auch heißt es, das Objekt solle „möglichst kurzfristig insgesamt bzw. abschnittsweise … an Dritte weitergegeben“ werden.

Der Bauunternehmer erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, man habe einen lukrativen Teil des Geländes verkaufen wollen, um so an Geld für die Sanierung der denkmalgeschützten und teils vermieteten Bauten zu kommen. Doch davon habe der „Bau-und-Praktik“-Chef wenig später nichts mehr wissen wollen. Er habe ihn inzwischen erfolgreich auf das „Beraterhonorar“verklagt, es jedoch nicht bekommen.

Politisch ist die Vereinbarung interessant, weil sie belegen könnte, dass die „Bau und Praktik“ nie etwas anderes vorhatte, als das Funkhausgelände zu Geld zu machen, obwohl sie es laut einem Passus im Kaufvertrag als Medienstandort erhalten sollte.

Finanzsenator Thilo Sarrazin nannte den Verkauf gestern „skandalbehaftet“ und sagte, die Verwaltung habe Anwälte eingeschaltet. Sie sollen nicht nur die Frage der Rückabwicklung des Vertrages klären, sondern auch Schadensersatzansprüche gegen die Liegenschaftsgesellschaft von Sachsen-Anhalt (Limsa) prüfen, die das Gelände an den privaten Spekulanten verkauft hat. Der könnte außerdem Ärger mit der Investorengruppe Keshet bekommen, die das Kernareal kürzlich ersteigert hat: Deren Anwalt prüft zurzeit, ob die Angaben etwa zu Objektgröße und Mieteinnahmen stimmten. Sein erstes Fazit: „Es gibt noch Gesprächsbedarf.“

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