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Gesundheit: Viele Ausnahmen beim Rauchverbot

Ab 1. Januar 2008 gibt es für die Raucher in Berlin Einschränkungen. Die Zahl der Ausnahmen im bisherigen Gesetzesentwurf steigt jedoch zusehends.

Berlin - Der Gesetzesentwurf zum Nichtraucherschutz, den Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei/PDS) jetzt vorgelegt hat, enthält nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" jedoch überraschend viele Ausnahmen. Danach muss die Zigarette zwar in öffentlichen Behörden, im Haus des Rechnungshofes, in allen Universitäten und Fachhochschulen, in Theatern, Galerien, in Kinder- und Jugendeinrichtungen draußen bleiben. Auch in Diskotheken darf künftig nur noch vor der Tür geraucht werden. In Gaststätten darf aber geraucht werden - wenn es einen abgetrennten Raum für Raucher gibt.

Auch Sportvereine müssen dem Bericht zufolge nicht qualmfrei sein: Zwar darf nicht in der Halle, aber sehr wohl in der Vereinsgaststätte geraucht werden, sofern es dort einen abgetrennten Raum gibt. Auch Strafgefangene dürfen in ihren Zellen qualmen, in Gerichten sollen Raucherzonen ausgewiesen werden. Selbst im Krankenhaus darf zum Nikotin gegriffen werden - wenn der Arzt das aus therapeutischen Gründen erlaubt. (tso/ddp)

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