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Berlin: Gewalt oder Einverständnis?: Völliger Widerspruch in einem Vergewaltigungsprozess

Vergewaltigung oder falsche Beschuldigung? Weil er eine Frau mit vorgehaltener Pistole und Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll, muss sich seit Dienstag der 28 Jahre alte Sevket C.

Vergewaltigung oder falsche Beschuldigung? Weil er eine Frau mit vorgehaltener Pistole und Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll, muss sich seit Dienstag der 28 Jahre alte Sevket C. vor dem Landgericht verantworten. Der Mann bestreitet aber jede Gewalt. Spuren von Schlägen wurden bei der Frau nicht gefunden.

Nach der Anklage hat die Tat am 1. Januar dieses Jahres stattgefunden. Sevket C. bestritt zum Prozessauftakt aber entschieden, dass es eine Vergewaltigung gegeben habe. Er habe in der Silvesternacht mit einem Freund auf der Straße gestanden, als die in einem Nachbarhaus wohnende Gabriele B. auf ihn zugekommen sei und ihn umarmt und geküsst habe. "Habt ihr Lust auf eine Party? Dann kommt mit in meine Wohnung", habe Gabriele B. die beiden Männer aufgefordert. Als Sevket C. und sein Freund bemerkt hätten, dass in der Wohnung keine Party stattfand, seien sie wieder in seine Wohnung zurückgekehrt. Die Frau habe sich indes einsam gefühlt und sich den beiden angeschlossen. Nachdem sich sein Freund verabschiedet hatte, sei es zwischen ihm und der verheirateten Mutter zweier Kinder zu sexuellen Handlungen gekommen.

Mittendrin sei Gabriele B. jedoch weinend aufgesprungen und habe gesagt:"So eine bin ich nicht!" Dann habe sie die Wohnung verlassen. Er sei völlig überrascht gewesen, als am Morgen plötzlich eine SEK-Einheit bei ihm im Zimmer gestanden habe, um ihn festzunehmen.

Die als Nebenklägerin auftretende Gabriele B. behauptet hingegen, dass sie lediglich kurz mit dem Mann in dessen Wohnung gegangen sei, weil er ihr ein Taxi rufen wollte. Als sie gehen wollte, habe er ihr plötzlich ins Gesicht geschlagen, so dass sie mit dem Kopf gegen die Wand geschleudert wurde, und habe sie mit vorgehaltener Pistole gezwungen sich auszuziehen. Anschließend sei er über sie hergefallen. Bei der Untersuchung durch einen Arzt fanden sich jedoch weder Hinweise für Schläge ins Gesicht noch Prellungen am Kopf. - Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

mura

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