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Berlin: „Gewisse Einschränkungen“ für Bürger

Was alle Abgeordnetenhaus-Fraktionen in dem internen Papier vorschlagen

Im Land Berlin, das unter einer Haushaltsnotlage leidet, kann „von den Bürgern verlangt werden, dass sie gewisse Einschränkungen bei der Ausstattung mit öffentlichen Leistungen hinnehmen“. Das ist die Einschätzung der parlamentarischen Enquetekommission „Eine Zukunft für Berlin“. Alle fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus einigten sich für den Schlussbericht der Kommission auf „Leitlinien zur Sanierung des Haushalts“. Der Tagesspiegel dokumentiert wichtige Sparvorschläge aus dem internen Papier:

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Die Personalkosten sollen „so sozialverträglich wie möglich“ um 1,2 Milliarden Euro gekürzt werden. Zum Beispiel könne der Personalbestand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und ihr nachgeordneter Behörden deutlich reduziert werden. Das Personal aller Senatsverwaltungen soll, soweit wie möglich, „dorthin verlagert werden, wo das Dienstleistungsangebot für den Bürger noch unbefriedigend ist, wo Einnahmen erzielt oder Investitionen beschleunigt werden“. Zum Beispiel in die Meldestellen, KFZ-Zulassungen, Finanzämter oder Unterhaltsvorschusskassen.

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Der Solidarpakt für den öffentlichen Dienst soll über 2009 hinaus verlängert oder durch eine vergleichbare Vereinbarung ersetzt werden.

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Die Versorgungsbezüge ehemaliger Senatsmitglieder sollen erst mit dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.

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Ein wirksames Gesundheitsmanagement soll den Krankenstand im öffentlichen Dienst auf das „ansonsten übliche Berliner Niveau“ senken.

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Die Berliner Verwaltung muss wirtschaftlicher arbeiten. Besonders wichtig ist der Verzicht auf eine „Doppelarbeit von Senats- und Bezirksverwaltungen“. Der Senat soll sich auf die „für Gesamtberlin wichtigen Punkte“ konzentrieren.

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Es sollen mehr Kindertagesstätten an freie Träger übergeben werden.

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Die Schulen sollen „mit einem Höchstmaß an Autonomie“, aber auch mit einem professionellen Personal- und Gebäudemanagement ausgestattet werden.

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Die Förderung des Wohnungsbaus und anderer städtebaulicher Maßnahmen soll „besonders kräftig reduziert“ werden.

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Landeseigene Gebäude sollen Energiekosten sparend saniert werden.

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Alle nicht benötigten landeseigenen Immobilien sollen dem Liegenschaftsfonds übertragen und „mit noch mehr Nachdruck“ verkauft werden.

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Große Investitionsprojekte müssen nicht von der öffentlichen Hand gebaut werden. Die geplante Großsporthalle am Ostbahnhof sei ein positives Beispiel für den Einsatz privaten Kapitals.

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Aus dem Verkauf von Landesbeteiligungen und Grundstücken können in den nächsten Jahren „bis zu drei Milliarden Euro“ eingenommen werden. Bankgesellschaft, Stadtgüter, Staatliche Münze, Behala und Großmarkt sollen schrittweise veräußert oder in den Wettbewerb überführt werden. Wenn eine „geeignete Wettbewerbsordnung“ geschaffen ist, können auch die Verkehrsbetriebe (BVG) und die Stadtreinigung (BSR) „zumindest teilweise privatisiert“ werden. Alle Verkaufserlöse sollen konsequent zur Tilgung der Schuldenlast oder zur Finanzierung der Risikogarantien für die Bankgesellschaft verwendet werden.

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Öffentliche Subventionen müssen weiter gekürzt werden, denn bei „einschlägigen Leistungsangeboten und Zuschüssen“ liegt Berlin noch weit über dem Bundesdurchschnitt. Bei Eintrittskarten, BVG-Fahrkarten, Miet- und Nutzungsverträgen, Gebühren für Kitas, Bibliotheken, Volkshochschulen und für Jugendeinrichtungen soll der Anteil der staatlichen Zuschüsse veröffentlicht werden.

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Auf Bundesebene soll sich der Senat dafür einsetzen, die Pendlerpauschale und die Eigenheimzulage zu streichen und Immobilien „mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bemessung und Erhebung der Grund-, Erbschaft- und Vermögensteuer zeitnah steuerlich zu bewerten“.

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Der Bund wird ermahnt, „die Hauptstadt fair zu behandeln“. Die Zahlungen des Bundes deckten bislang nicht die Kosten, die Berlin durch seine Hauptstadtfunktion entstehen. Im Landeshaushalt sollen die Einnahmen und Ausgaben für hauptstadtbedingte Zwecke künftig gesondert aufgeführt werden. za

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