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Am Breitscheidplatz wirden die Treppen von Glatteis befreit.

© dpa

Glatte Gehwege: Viele Hausbesitzer können sich vor Gericht herausreden

Die Ordnungsämter gehen strenger gegen Hausbesitzer vor, die ihrer Schneeräumpflicht nicht nachkommen, als im Vorjahr. Die Bezirke klagen aber darüber, dass die Gerichte die Bußgeldverfahren vielfach wieder einstellen.

Von Fatina Keilani

Weil viele Hausbesitzer ihrer Räumpflicht auch in diesem Winter nur ungenügend nachkommen, leiten Ordnungsamtsmitarbeiter jetzt fleißig Bußgeldverfahren ein – nach ihren Angaben viel schneller als im vergangenen Jahr. „Wir haben schon 143 neue Anzeigen“, sagte Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD). Wirtschaftsstadträtin Barbara Loth (SPD) aus Steglitz-Zehlendorf berichtet von 57 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, ihr Charlottenburger Kollege Marc Schulte (SPD) ist schon bei 200 angekommen. Kreuzbergs Ordnungsamtsleiter Joachim Wenz zählt rund 100 und Pankows zuständiger Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) 137 Anzeigen.

Bis nach einer Ordnungswidrigkeitsanzeige ein richtiger Bußgeldbescheid ergeht, dauert es. Zunächst müsse festgestellt werden, wer verantwortlich sei, sagt zum Beispiel Stadtrat Kirchner. Versagen bei der Schneebeseitigung koste in Pankow rund 200 Euro, aber: „Wenn ein Eigentümer schon im vergangenen Jahr aufgefallen ist, kann es auch sein, dass es gleich bei 500 Euro losgeht“, so Kirchner, den die Schlamperei der Hausbesitzer in Rage bringt: „Grundstückseigentümer haben die verdammte Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gehwege passierbar sind.“ Diese Verlotterung rege ihn auf. Mit seinem Frust ist Kirchner nicht allein. Bürgermeister Buschkowsky ärgert sich schwarz, dass rund 90 Prozent der Bußgeldbescheide, die vor Gericht landen, aufgehoben würden. „Das endet mit einer richterlichen Weisung – die meisten Leute empfinden das als Freispruch“, so Buschkowsky. Es spreche sich herum, dass keine ernsten Konsequenzen drohten.

Der Sprecher der Strafgerichte, Tobias Kaehne, kann keine Zahlen nennen, gesteht aber: „Wenn man nicht aufklären kann, wen die Verantwortung wirklich trifft, dann treffen eben auch niemanden Konsequenzen.“ Viele Unternehmen redeten sich heraus, indem sie auf einen Subunternehmer oder einen speziellen Mitarbeiter verwiesen. Es sei dann Sache des Gerichts, die Schuld des Unternehmens zu belegen. Das gelinge oft nicht.

„Diese Gerichtspraxis ist für uns total demotivierend“, klagt eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Ordnungswidrigkeiten in Pankow. „Vor jedem Bescheid ist eine wahre Anhörungskette nötig: Der Eigentümer verweist auf den Übernehmer, dieser auf den Winterdienstleiter, dieser auf den Subunternehmer und der auf den jeweiligen Maschinenführer. Und alle hören wir an.“ Deswegen dauere es so lange bis zum Bußgeldbescheid. Allein Pankow hat aus dem letzten Winter noch über 400 Verfahren offen, Neukölln 301.

Das neue Straßenreinigungsgesetz soll es den Bezirken erleichtern, das Geld einzutreiben. Denn selbst wenn ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt wird, bleibt der Grundstückseigentümer in der Pflicht. „Er hat die Verantwortung“, sagt Stadtrat Schulte. Beim Senat hofft man, viele Verfahren vermeiden zu können. „Dieses Jahr läuft es besser, wenn auch noch nicht gut“, sagte Regina Kneiding, Sprecherin der Umweltverwaltung. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Verstöße sinken wird.“

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