Glosse : Dr. Jux

11.09.2012 00:00 Uhrvon

In einem Urteil hat das Berliner Verwaltungsgericht nun untersagt, über das Internet Doktortitel in Exorzismus und Ufologie feilzubieten. "Durchschnittliche Betrachter" könnten durch sie verwirrt sein. Wer das sein soll, bleibt allerdings rätselhaft.

Es gibt Sätze, die sind voller Rätsel. Zum Beispiel dieser: „Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen.“ Eine Perle, oder? Verquer im Satzbau und völlig unverständlich: Wer ist der durchschnittliche Betrachter? Wieso ist auf ihn abzustellen? Und was?

Der Satz entstammt einer Pressemitteilung zu einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von Montag. Mit dem wird untersagt, über das Internet Juxdoktortitel anzubieten, darunter solche in Excorcism, Immortality oder Ufology.

Begründung: Die Titel seien echten Titeln „zum Verwechseln ähnlich“, da sie für eben jenen „durchschnittlichen Betrachter“ ohne „differenzierte Englischkenntnisse“ nicht als Juxtitel zu identifizieren seien.

Nun fragt man sich natürlich, ob einem, der einen „Dr. exorz.“ nicht vom Zahnarzt unterscheiden kann, überhaupt noch zu helfen ist. Man fragt sich auch, ob das Urteil nicht nur ein Scherz der Richter ist, mehr noch: Ob die vielleicht gar keine richtigen Richter waren. Zumindest ein durchschnittlicher Betrachter, wie ihn sich das Gericht vorstellt, wird dieses Rätsel nicht lösen können: Der Unterschied zwischen Dr. jur. und Dr. jux. dürfte für die kaum zu erkennen sein.

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