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Graffiti

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Graffiti-Beseitigung: Beschmierte Wände - Mieter sollen zahlen

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Mieter für Graffiti-Beseitigung an Hauswänden zahlen sollen. Die Hausbesitzer freuen sich, der Mieterverein relativiert - es gebe eine gegensätzliche Entscheidung aus dem Jahr 2003.

Dem Gerichtsentscheid nach soll der Betrag für die Entfernung der Farbschmierereien auf die Betriebskosten umgelegt werden können. Strittig ist, ob die Graffiti nicht eine Beschädigung der Haussubstanz sind - und deshalb Aufwendungen für eine Instandhaltung nach sich ziehen, schreibt die "Berliner Zeitung". Der Entscheidung nach können die Mieter nämlich nur zur Zahlung verpflichtet werden, wenn die Kosten für eine "Reinigung" entstehen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wörtlich: "Sonderreinigungen von Farbschmierereien sind umlagefähig, wenn sie laufend beziehungsweise regelmäßig erforderlich sind und der Verursacher nicht feststellbar ist, ähnlich wie bei Sperrmüllkosten." In dem betreffenden Fall wurden die Graffiti jeweils vierteljährlich beseitigt.

Bislang mussten die Vermieter die Säuberung aus den laufenden Mieteinnahmen finanzieren. Das scheint jetzt vorbei zu sein. Die Kosten für den einzelnen Mieter könnten, so der Sprecher des Verbandes Haus und Grund, monatlich zwischen fünf und 25 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Nach dessen Angaben müssten für die Beseitigung von Graffiti an den Wohnhäusern in der Hauptstadt zwischen 15 und 20 Millionen Euro jährlich aufgewendet werden. Von Fall zu Fall sind die Kosten unterschiedlich: Wenn die Fassade einen Graffiti-Schutz hat, kann der Hauswart die Farbe oftmals einfach wegwischen. Andere Beseitigungen schlagen dagegen mit mehreren tausend Euro zu Buche.

Der Berliner Mieterverein sieht die Entscheidung des Gerichts gelassen: Es handele sich nur um ein Urteil "der untersten Instanz", wird Vize-Geschäftsführer Reiner Wild in der "Berliner Zeitung" zitiert. Daraus eine Empfehlung für die Vermieter abzuleiten, sei "mutig". Außerdem gebe es eine Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahr 2003, in welcher die Entfernung von Graffiti als Schadensbeseitigung bezeichnet werden. Das würde bedeuten, dass weiterhin sämtliche Kosten von den Vermietern zu tragen wären. (rope)

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