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Berlin: Grüne zeigen Generalstaatsanwalt an

Justizsenatorin Schubert prüft Vorwürfe gegen Hansjürgen Karge

Von Sabine Beikler

Die Berliner Grünen haben am Donnerstag Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Karge hatte am Dienstag auf einer Podiumsveranstaltung der CDU Steglitz-Zehlendorf gesagt, er lasse sich bei der Kindererziehung „einen Klaps“ nicht verbieten. Die CDU hatte zu einer Diskussion über das Thema „Jugendkriminalität rund um den Ladius-Markt“ eingeladen: Im Kiez wurde im August der siebenjährige Christian ermordet. Der mutmaßliche Täter ist der 16-jährige Ken M. (Name geändert).

Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann begründete die Anzeige gegen den Chef der größten deutschen Anklagebehörde: „Es kann nicht sein, dass ein Generalstaatsanwalt sich über den erklärten Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, dass es eine gewaltfreie Erziehung zu geben hat.“ Das sei ein „Unding“. Im Rechtsausschuss forderte Ratzmann Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) auf, disziplinarische Maßnahmen gegen Karge zu prüfen.

Schubert sagte, dass so ein Verhalten in der Öffentlichkeit „nicht tolerabel“ sei. Sie werde Karge um einen Bericht bitten. „Das muss aufgearbeitet werden“, sagte Schubert. Sie wolle Karge fragen, ob diese Äußerungen zutreffend seien und sehen, wie er sich „verhält“. Hansjürgen Karge war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der Chefankläger am Landgericht gilt seit Jahren als umstritten – und eigenwillig. Karge, der 1995 nach Berlin kam, machte sich von Anfang an Feinde in der Justiz. Er forderte härtere Strafen, „altpreußischen Gehorsam“ und nannte manche Staatsanwälte „verwöhnt“ und „jammernd“. Die Ermittlungen zur Bankenaffäre haben dann Senatorin Schubert und Karge endgültig entzweit: Karge hatte mehrfach erklärt, dass man von dem Verfahren nicht zu viel erwarten dürfe. Nachdem er sich mehrfach über Schuberts Weisungen hinweggesetzt haben soll, platzte Schubert der Kragen. Auf Antrag des Senats berief das Abgeordnetenhaus Karge 2002 ab. Nach einer Beschwerde gegen die Abwahl kehrte der Chefankläger allerdings auf unbestimmte Zeit in sein Amt zurück.

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