zum Hauptinhalt

Berlin: Haft nach der Haft: Prozess droht zu platzen

Der erste Versuch der Berliner Staatsanwaltschaft, gegen einen bereits rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung durchzusetzen, droht zu scheitern. Das Landgericht hob den für heute angesetzten Beginn der Verhandlung gegen Jens A.

Der erste Versuch der Berliner Staatsanwaltschaft, gegen einen bereits rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung durchzusetzen, droht zu scheitern. Das Landgericht hob den für heute angesetzten Beginn der Verhandlung gegen Jens A. auf. Dem Anwalt des 36-Jährigen zufolge will das Gericht bei der Anklage eine Rücknahme des Antrags anregen. Die Justiz wollte sich dazu nicht äußern. „Gründe für die Aufhebung werden nicht bekannt gegeben“, hieß es lediglich.

Jens A. hatte 1994 mit einem damals jugendlichen Komplizen den achtjährigen Daniel B. aus Prenzlauer Berg vom Spielplatz entführt und missbraucht. Als der Junge um Hilfe schrie, wurde er von Sandro P. erwürgt. Erst vier Jahre später konnten die Täter gefasst werden. P. wurde wegen Mordes zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt, gegen den vorbestraften Jens A. erging eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und drei Monaten. Im März hat er die Strafe verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft hält den Sexualstraftäter hingegen für so gefährlich, dass er auf unabsehbare Zeit im Gefängnis bleiben soll. Für eine seit zwei Jahren mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung aber ist unter anderem eine „negative Gefährlichkeitsprognose“ Bedingung. Diese sei im Fall von A. in zwei dem Gericht inzwischen vorliegenden Gutachten jedoch nicht festgestellt worden, erklärte der Anwalt. Sollte die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag bleiben, wird der Prozess voraussichtlich am 15. Februar beginnen. K. G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false