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Berlin: Haftbefehl gegen 14-Jährigen beantragt Junger Serientäter verriet der Polizei Delikte und Komplizen

Er hat gern geraubt – und offenbar auch gern geredet. Nun droht ihm ein Haftbefehl.

Er hat gern geraubt – und offenbar auch gern geredet. Nun droht ihm ein Haftbefehl. Mittwochfrüh hat die Polizei einen 14jährigen Serienstraftäter nach einem Einbruch festgenommen. Der Junge, der im Jugendheim „Haus der Jugendhilfe“ in der Arno-Holz-Straße in Steglitz lebt, hat den Beamten in aller Ausführlichkeit nicht nur vom aktuellen Einbruch, sondern auch von etlichen anderen Delikten erzählt: Diebstähle, Körperverletzungen, Rauschgiftdelikte. Deshalb wurden er und ein 16-jähriger Komplize dem Haftrichter vorgeführt.

Zur Last gelegt wird dem Jungen unter anderem der Einbruch in ein Altenpflegeheim in der Steglitzer Grunewaldstraße in der Nacht zu Mittwoch. Er stieg ein, während drei Kumpel Schmiere standen. Als er erwischt wurde, flüchteten die anderen zurück ins Jugendwohnheim. Dort nahm die Polizei sie fest. Bereits am vergangenen Montag war der 14-Jährige zusammen mit zwei Komplizen bei einem Einbruch in Bürogebäude der Freien Universität in der Grunewaldstraße festgenommen worden. Wieder war sein 16-jähriger Kumpel als Komplize dabei. „Die haben dort einen DVD-Player geklaut“, sagte ein Polizeisprecher. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft, doch die wollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Haftgründe erkennen. Der Junge kam frei.

Seinen Rauschgiftkonsum habe er mit den Diebstählen finanzieren wollen, sagte der 14-Jährige den Polizisten. „Es kann sein, dass der Junge sich mit solchen Aussagen nur brüsten will“, sagte ein Polizeisprecher. Jedenfalls hatte der 14-Jährige auch nach der Festnahme am Montag schon über vergangene Straftaten geplaudert: Hier und da ein Einbruch in öffentliche Gebäude und in Hotels.

Das Jugendheim fürchtet nun um seinen Ruf. „Der Junge ist erst seit vier Wochen bei uns. Er kam aus einer Kriseneinrichtung“, sagte die Leiterin des „Hauses zur Jugendhilfe“. Hier leben ausschließlich Jungen aus schwierigen Familienverhältnissen, deren Eltern beim Bezirk „Hilfe zur Erziehung“ beantragt haben. tabu

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