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Berlin: Haftstrafe für Sprayer

Er hatte einen Passanten lebensgefährlich verletzt

Als er sah, wie sein bester Freund von einem couragierten Passanten nach einer Graffiti-Schmiererei festgehalten wurde, griff der 17-Jährige den Mann von hinten an. Er rammte dem 56-jährigen Karlheinz S. einen langen Schraubendreher in den Rücken – der Stich ging haarscharf am Herzen vorbei. Das Landgericht sah darin einen Mordversuch. Der angehende Tischlerlehrling habe „blind zugestochen“ und billigend in Kauf genommen, dass der Mann getötet werden könnte, urteilten die Richter und verhängten eine Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Tilo K. (Name geändert) hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess den Angriff gestanden. „Er bereut die Tat sehr“, sagte sein Verteidiger. Er habe keine Vorstrafen, gehöre nicht zur Graffiti-Szene und sei eigentlich ein ruhiger Mensch. An jenem Tag habe er mit seinem Freund Geburtstag gefeiert. Als er sah, dass sein Kumpel im Schwitzkasten gehalten wurde, sei er „ohne zu überlegen losgerannt“. Der Berufsschullehrer S. und seine Frau hatten in der Nacht zum 16. Juli dieses Jahres am S-Bahnhof Rathaus Steglitz beobachtet, wie ein Jugendlicher mit einem schwarzen Stift einen Wagon von außen beschmierte. Was das solle, fragte die Frau. Der Jugendliche wurde beleidigend und versuchte, sie zu schlagen. Tilo K. soll im Prozess beteuert haben, dass er den Mann nur in den Arm stechen wollte. Weil sich S. bückte, sei es zu der schweren Verletzung gekommen.

Der Berufsschullehrer lag zweieinhalb Wochen im Krankenhaus. „Es geht mir wieder recht gut. Die Ärzte meinten, alle Schutzengel in Steglitz hätten mir beigestanden“, sagte er am Rande des Prozesses. Das Erlebte hat ihn nicht eingeschüchtert. Er sei noch immer der Meinung, dass man Jungendliche ansprechen solle, wenn sie Waggons oder Hauswände beschmieren; und K. solle man eine zweite Chance geben. Das taten die Richter mit ihrem relativ milden Urteil. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl aufgehoben, so dass sich der 17-Jährige bis zur Ladung zum Strafantritt um seine Lehrstelle kümmern kann. K. G.

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