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Berlin: Haftstrafe für Totschlag aus Mitleid Gericht verhängte eine

milde Strafe gegen 63-Jährigen

Nach 30jähriger Ehe erstickte Günter K. seine kranke Frau mit einem Kissen. Er weinte dann an ihrem Bett, umarmte sie, faltete ihr die Hände. Der 63-jährige Rentner habe kurz vor Weihnachten 2002 „das ganze Leben voller Leiden und Ängste“ beenden wollen, hieß es gestern im Urteil des Berliner Landgerichts. Die Richter sprachen den Mann aus Prenzlauer Berg des Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig und verhängten eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bis zur Ladung zum Strafantritt kam er nach dem Urteil frei. Sein Sohn aus erster Ehe will sich nun bis zum Haftantrittstermin um den gebrochen wirkenden Mann kümmern.

Das Paar lebte in einer sehr kleinen Welt. Soziale Kontakte gab es nur wenige. Beide litten unter Depressionen, die 59-jährige Frau zudem unter einer Mischung aus tatsächlichen und eingebildeten Krankheiten. Für Hilfe von außen seien beide nicht zugänglich gewesen, sagte die Richterin. Als vor knapp vier Jahren ihr Hund starb, wurde die Frau apathisch. Günter K. schaffte einen Labrador-Mischling als Ersatz an. Doch der Hund wirkte kränklich und sollte zurück ins Tierheim. „Dann kannst du mich auch gleich umbringen“, sagte die Frau.

Dadurch habe sich die Situation zugespitzt, hieß es im Urteil. In einem „spontanen Augenblick“ habe Günter K., der wie seine Frau des Lebens überdrüssig gewesen sei, das Kissen genommen. Im Prozess hatte er beteuert, dass er aus Liebe und Mitleid gehandelt habe, dass er es anschließend nicht geschafft habe, sich selbst das Leben zu nehmen. Ohne sein Geständnis wäre die Tat vielleicht nie ans Licht gekommen wäre. Laut Obduktion hätte auch die hochgradige Alkoholisierung der Frau als Todesursache angenommen werden können. K.G.

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