zum Hauptinhalt

Berlin: Hamburger Stromanbieter im Streit mit der Bewag

Mit Billiganbietern von Strom kann man reinfallen - keine neue, aber für 1600 ehemalige Bewag-Kunden jetzt aktuelle und schmerzliche Erfahrung. Sie haben Elektrizität bei der Hamburger Firma Zeus Strom AG - 23,7 Pfennig pro Kilowattstunde - bestellt und auch schon die ersten Abschläge bezahlt.

Mit Billiganbietern von Strom kann man reinfallen - keine neue, aber für 1600 ehemalige Bewag-Kunden jetzt aktuelle und schmerzliche Erfahrung. Sie haben Elektrizität bei der Hamburger Firma Zeus Strom AG - 23,7 Pfennig pro Kilowattstunde - bestellt und auch schon die ersten Abschläge bezahlt. Nur: Zeus verfügt über gar keinen Strom, und nun landen die Kunden wieder bei der Bewag. Manche fürchten, betrogen worden zu sein, und alle sorgen sich, ob sie nun doppelt zahlen müssen.

Mit Zeus-Strom hat sich gerade die Stiftung Warentest in einem Rundblick über die neue Fülle der deutschen Stromanbieter beschäftigt. Die Stiftung hat Zeus nicht in ihre Übersichtstabelle aufgenommen, weil sie keine Bestätigung für die von dem Unternehmen zunächst genannten Stromlieferverträge mit Energiekonzernen fand. Ähnlich wird die Lage bei der Bewag gesehen. Bewag-Sprecher Siegfried Knopf sagt, mit Zeus sei kein Liefervertrag zustande gekommen, da das Unternehmen die geforderte Bankbürgschaft nicht vorgelegt habe. Beim Hamburger Energiekonzern HEW hat Zeus Strom ebenfalls keine guten Karten. Zwar habe Zeus dort einen Durchleitvertrag abgeschlossen, könne aber keinen Stromproduzenten vorweisen, sagt HEW-Sprecher Mario Spitzmüller. In Hamburg tummeln sich mehr als 20 Stromanbieter auf dem Markt.

Zeus in Hamburg war gestern Nachmittag nicht zu erreichen. Fest steht aber, dass das Unternehmen seinen sogenannten Billigstrom vorerst bei der Bewag hatte kaufen wollen ("Beistellung"). Unverändert ist also Bewag-Strom bei den Kunden geflossen. Die unübersichtliche Frage lautet nun, wer dafür kassieren darf. Zeus nicht, erklärt die Bewag. Sie hat den 1600 Kunden jetzt neue Bewag-Verträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr angeboten. "Zeus hat keine Leistungen für die Kunden erbracht, die Einzahlungen rechtfertigen", erklärt das Berliner Stromunternehmen.

Die Verbraucherzentrale rät inzwischen zum Widerrruf der Einzugsermächtigung gegenüber der Zeus Strom AG und zur "Rückbuchung der zu Unrecht abgebuchten Beträge". Sie sieht ihre Warnungen bestätigt, wonach die Kunden erst einmal die Entwicklung auf dem Strommarkt beobachten sollten, bevor sie neue Verträge schließen.

Auch die Stiftung Warentest hat einen warnenden Hinweis an die Stromkunden parat: "Unterschreiben Sie keinen Vertrag, der Sie verpflichtet zu zahlen, bevor tatsächlich Strom geliefert wird".

pen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false