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Aus Sicherheitsgründen verboten: Telefonieren am Steuer.

© Monika Skolimowska/dpa

Handy im Auto: Berliner sind Spitze beim Telefonieren am Steuer

Einmal pro Minute greift in Berlin ein Autofahrer zum Handy. Auch Radler verstoßen gegen das Telefonier-Verbot. Andere Betätigungen - wie Masturbation oder Trockenrasur - sind nicht verboten.

Berliner sind mal wieder ganz vorn: Beim – verbotenen – Telefonieren am Steuer. Bei Überprüfungen hat der Auto Club Europa (ACE) jetzt festgestellt, dass an einer durchschnittlichen Berliner Straße einmal pro Minute gegen das Verbot verstoßen wird. Der Bundesdurchschnitt liege bei drei Minuten.

Im vergangenen Jahr hat es nach Angaben der Innenverwaltung nachweislich 22 Unfälle wegen der Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons am Steuer gegeben. 16.886 Mal sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Autofahrer eingeleitet worden, 1954 Mal galt es Radfahrern, teilte die Verwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins weiter mit.

StVO übersieht andere einhändige Gefahrenquellen

Während das Telefonieren am Steuer ausdrücklich verboten ist, sanktioniere die Straßenverkehrsordnung andere mögliche Gefährdungen, bei denen die Hände ebenfalls nicht am Steuer sind, nicht, kritisiert der Anwalt Jan Steinmetz. Nicht verboten sei unter anderem, in ein Diktiergerät zu sprechen, während der Fahrt mit einer oder beiden Händen Sachen im Fahrzeug umzuräumen oder ein Navigationsgerät von Hand zu bedienen. Auch das Benutzen eines elektrischen Rasierapparats sei nicht untersagt. Oder die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster baumeln zu lassen.

Nicht ausdrücklich verboten sei es zudem, an einem Beifahrer oder einer Beifahrerin sexuelle Handlungen während der Fahrt vorzunehmen. Auch eine Selbstbefriedigung am Steuer stehe nicht auf der Verbotsliste, obwohl auch dabei nicht beide Hände am Lenkrad seien. Gerichtliche Klagen, mit der Beschränkung auf das Handy-Verbot werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, seien bisher erfolglos geblieben.

Aber es gibt eine Einschränkung: Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer „geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, gilt immer, egal, wo die Hände sind.

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