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Berlin: Handynummer kein Abschleppschutz Nur genauere Angaben helfen

Eine im Auto hinterlassene Handynummer bewahrt Falschparker in Berlin nicht davor, abgeschleppt zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden.

Eine im Auto hinterlassene Handynummer bewahrt Falschparker in Berlin nicht davor, abgeschleppt zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Einen Trick gibt es demnach aber doch: Wer falsch parkt, muss sich in der Nähe des Wagens aufhalten und im Zweifel jedes Mal wieder ein neues Schild malen, aus dem hervorgeht, wo er ist und dass er innerhalb weniger Minuten bei seinem Auto sein kann.

Im aktuellen Fall hatte ein Handwerker seinen Wagen in der Verbotszone abgestellt und im Fenster ein Schild mit seiner Handynummer hinterlassen. Der Polizist hatte aber kein Handy dabei und ließ den Wagen abschleppen – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht entschied. Ein Polizeibeamter sei nicht verpflichtet, Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugführers anzustellen. Solche Ermittlungen seien „nur dann ausnahmsweise geboten, wenn aufgrund eines deutlich sichtbaren Hinweises darauf, dass der Fahrer in der Nähe ist und kurzfristig aufgefunden werden kann, eine sofortige Ermittlung seines Aufenthaltsortes“ möglich sei. Bundesweit haben sich schon viele Gerichte mit dem Thema befasst – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Die Berliner Richter berufen sich auf das Bundesverwaltungsgericht, das im Februar entschieden hatte, einem Nachforschungsversuch stünden schon die ungewissen Erfolgsaussichten und unabsehbare Verzögerungen entgegen.fk

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