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Berlin: Hartz IV: Auch zu hohe Miete wird gezahlt Zwangsumzüge soll es zunächst nicht geben

Langzeitarbeitslosen droht zunächst kein zwangsweiser Umzug, wenn ihre Mietkosten oder die Größe der Wohnung über den Bemessungsgrenzen für die Sozialhilfe liegen. Die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner, wies gestern darauf hin, dass bei der ersten Bewilligung des Arbeitslosengeldes II erst einmal die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung übernommen werden.

Langzeitarbeitslosen droht zunächst kein zwangsweiser Umzug, wenn ihre Mietkosten oder die Größe der Wohnung über den Bemessungsgrenzen für die Sozialhilfe liegen. Die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner, wies gestern darauf hin, dass bei der ersten Bewilligung des Arbeitslosengeldes II erst einmal die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. „Zwangsumzüge wird es nicht geben“, sagte Steinbrenner. Derzeit wird an einer Richtlinie gearbeitet, in welcher Höhe Mietzahlungen langfristig übernommen werden. Diese wird sich an den Regelungen bei der Sozialhilfe orientieren. Untersuchungen haben nach Steinbrenners Angaben zudem ergeben, dass sich die Wohnungsmieten der meisten Langzeitarbeitslosen schon jetzt auf diesem Niveau befinden. „Empfänger von Arbeitslosenhilfe können sich keine teuren Apartments leisten.“

Diese Frage und andere Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV sind heute Thema einer Klausurtagung von Senat und den Bezirksbürgermeistern. Die Bezirksämter müssen gemeinsam mit den Arbeitsagenturen die so genannten JobCenter aufbauen, in denen die Langzeitarbeitslosen betreut werden. Unklarheiten gibt es vor allem, wie viel Personal in den Job-Centern sein wird und woher dieses kommt. Viele Bezirke haben sich schon mit den Arbeitsagenturen verständigt, wie viele Beschäftigte jeweils abgestellt werden können. Das reicht aber in der Regel nicht aus, um das vom Bund vorgesehene Betreuungsverhältnis von einem Berater auf 150 Arbeitslose (75 bei Jugendlichen) zu ermöglichen. Welche Räume die Job-Center beziehen werden, ist in den meisten Fällen ebenfalls noch ungeklärt. Bei der Erhebung der Daten der insgesamt rund 460000 künftigen Bezieher von Arbeitslosengeld II ergeben sich zudem weitere Schwierigkeiten. Charlottenburg-Wilmersdorf etwa bekam über den zentralen Stellenpool 16 Beschäftigte bewilligt, die die Angaben aus den 16-seitigen Antragsformularen eingeben und vorher geschult werden sollen. Bisher stehen dem Bezirksamt aber erst sechs Beschäftigte zur Verfügung.

Trotz aller dieser noch zu lösenden Probleme sind die Sozialverwaltung und die zwölf Bezirksbürgermeister entschlossen, ein gemeinsames Ziel zu erreichen: „Die rechtzeitige Auszahlung der Leistungen muss gewährleistet sein.“ sik

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