zum Hauptinhalt

Hartz IV: Wenn das Amt die Miete nicht mehr zahlen will

Zehntausende Hartz-IV-Fälle landen vor Gericht. Beratungsstellen: Die Gesetze sind zu kompliziert

Von

Hartz IV ist ein Massengeschäft. Jeden Tag verschicken die zwölf Berliner Jobcenter mehrere tausend Bescheide. Dabei werden nur jene gezählt, mit denen die Behörden einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bewilligen oder ablehnen. Allein dies machte im vergangenen Jahr 700 000 Bescheide aus. Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Jobcenter-Entscheidungen, die ebenfalls an die Arbeitslosengeld-II- Empfänger gesandt werden. Beispielsweise, wenn aufgrund eines zusätzlichen, variierenden Einkommens Monat für Monat das Arbeitslosengeld neu berechnet werden muss, wenn sich die Miethöhe ändert oder eine Familie die Kostenübernahme für eine Klassenfahrt beantragt.

Die komplizierten Regelungen erfordern einen ungeheuren Verwaltungsaufwand. Hat die Behörde an einen Haushalt zu hohe Leistungen gezahlt, kann sie diese nicht pauschal zurückfordern, sondern muss dies für jedes einzelne Familienmitglied tun und entsprechend viele Überweisungsformulare schicken. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sprach deshalb davon, dass die Hartz- IV-Gesetze „nicht praxistauglich und vermurkst“ seien.

In vielen Fällen sind die Empfänger der Bescheide nicht mit Entscheidungen einverstanden. Gut 105 000 Mal wurde 2008 Widerspruch gegen Jobcenter-Entscheidungen eingereicht; ein Drittel war nach Angaben von Olaf Möller, Sprecher der Regionaldirektion für Arbeit, erfolgreich. Hauptsächlich ging es um Einkommensanrechnungen, Übernahme der Mietkosten oder um verhängte Sanktionen.

Rund 21 500 Mal wurde vor Gericht gezogen, nachdem die Jobcenter die Widersprüche abgelehnt hatten. Knapp 60 000 Verfahren zog die Arbeitsmarktreform seit Inkrafttreten vor vier Jahren in Berlin schon nach sich. Die Hälfte davon wurde zugunsten der Kläger entschieden. Eine solche Klagewelle hat es zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben. Dabei müsste vieles gar nicht vor Gericht landen, sagen die Sozialrichter. 85 Prozent der Hauptverfahren enden nicht durch einen Richterspruch. In den meisten Fällen erkennen nämlich die Jobcenter ihre Fehler an oder die Kläger verstehen durch Vermittlung des Richters, dass die Behördenentscheidung doch korrekt war. „Die Bescheide sind oft nicht eindeutig“, sagt Frank Steger vom Berliner Arbeitslosenzentrum. Bei den schwierigen Anrechnungen von Einkommen auf das ALG II gebe es keine Transparenz. Und nach wie vor beklagen Sozialrichter und Beratungsstellen, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern, die 560 000 Menschen in 310 000 Haushalten betreuen, überlastet sind.

Ein weiteres Problem ist die Übernahme der Kosten für Medikamente. Laut Peter Grottian vom „Aktionsbündnis Sozialproteste“ trifft das vor allem chronisch Kranke, die mit dem Regelsatz von rund 40 Euro für die Gesundheitspflege nicht auskommen. Häufig müssten die Betroffenen Medikamente aus der eigenen Tasche zahlen, da die Krankenkassen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie Vitamin- oder Ergänzungspräparate nicht mehr aufkommen. Grottian fordert die Erhöhung der Regelsätze von derzeit 351 auf 500 Euro.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false