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Berlin: "Haus der Demokratie": Verwaltungsgericht: Alteigentümer bekommt Entschädigung

Die Bundesrepublik muss den Erlös aus dem Verkauf des "Hauses der Demokratie" an die frühere Eigentümerin auszahlen. Mit diesem am Freitag verkündeten Urteil gab das Berliner Verwaltungsgericht der "Oberschlesischen Steinkohle-Syndikat GmbH i.

Die Bundesrepublik muss den Erlös aus dem Verkauf des "Hauses der Demokratie" an die frühere Eigentümerin auszahlen. Mit diesem am Freitag verkündeten Urteil gab das Berliner Verwaltungsgericht der "Oberschlesischen Steinkohle-Syndikat GmbH i.L." recht. Die Gesellschaft war im Dezember 1949 entschädigungslos enteignet worden - und hat nun Anspruch auf voraussichtlich mehrere Millionen Mark vom Staat. Denn die Treuhand-Nachfolgerin BVS hatte das zu DDR-Zeiten volkseigene Gebäude an der Friedrichstraße / Ecke Behrenstraße nach der Wende verkauft. Rechtliche Grundlage dafür war das "Investitionsvorranggesetz", das unter bestimmten Bedingungen auch den Verkauf von Objekten mit Restitutionsansprüchen erlaubt. Deshalb kommt laut dem Verwaltungsgericht nun auch keine Rückübertragung mehr, sondern nur die Auszahlung des Verkaufserlöses in Betracht.

Entzündet hatte sich der Rechtsstreit an der Frage, ob die damalige Enteignung von der DDR oder der sowjetischen Besatzungsmacht veranlasst worden war. Die Richter sahen die Verantwortung bei der DDR - anderenfalls hätte die Alteigentümerin keinen Anspruch auf Entschädigung gehabt, sagte ein Gerichtssprecher.

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