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Hubschrauber am Himmel über Berlin? Gerne, aber starten bitte nicht in Tegel, sagen Anwohner.

© Andreas Bora/Imago

Hauseigentümerin zog vor Gericht: Klage gegen Flugbereitschaft des Bundes in Berlin-Tegel abgewiesen

Vom militärischen Teil des Flughafens Tegel werden seit 1998 Personen des politischen Lebens befördert – derzeit mit einer Sondererlaubnis. Dagegen hatte eine Grundstückeigentümerin geklagt.

Eine Klage gegen die Flugbereitschaft der Bundeswehr am militärischen Teil des Flughafens Tegel ist abgewiesen worden. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Mittwoch mit. Damit bestätigte das OVG in zweiter Instanz das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.

Gegen die Erlaubnis, mit der auch außerhalb genehmigter Flugplätze ausnahmsweise Starts und Landungen erfolgen können, hatte eine Frau geklagt. Ihr gehören mehrere mit Mehrfamilienhäusern bebaute Grundstücke in Reinickendorf, deren Wohnungen sie vermietet.

Die Grundstücke sind den OVG-Angaben zufolge rund 200 Meter vom ehemaligen Flughafen Tegel entfernt. Vom militärischen Teil des ehemaligen Flughafens befördert die Flugbereitschaft der Bundeswehr seit 1998 Politikerinnen und Politiker wie etwa Abgeordnete.

Um dies weiter zu ermöglichen, obwohl der Flughafen seit Mai 2021 nicht mehr im Betrieb ist, hatte das Luftfahrtamt der Bundeswehr der Flugbereitschaft eine sogenannte Außenstart- und -landeerlaubnis erteilt. Sie gilt – „bis zum Vorliegen der infrastrukturellen Voraussetzungen am Standort Schönefeld“ – spätestens bis Ende 2029 und ermöglicht jährlich bis zu 1200 Starts und Landungen von Hubschraubern.

Die Frau hatte unter anderem eine Beeinträchtigung nicht nur ihres Grundstückseigentums, sondern auch der Gesundheit ihrer Mieter durch Immissionen geltend gemacht. Das OVG stellte fest, der Flugbetrieb stelle weder eine Gesundheitsgefährdung für die Mieter der Klägerin dar noch sei er nach den im Fluglärmschutzgesetz vorgesehenen Maßstäben unzumutbar. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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